Erben im Ausland: Darauf müssen Sie achten

Von: Axel Heinz, Experte für Nachlass und Digitalisierung

Entdecken Sie alles Wichtige rund um das Thema “Erben im Ausland” – von rechtlichen Grundlagen bis zu steuerlichen Herausforderungen. Machen Sie sich bereit, die Tücken und Chancen des internationalen Erbrechts zu meistern.

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Das Wichtigste für Sie zusammengefasst

  • Internationales Erbrecht regelt grenzüberschreitende Erbfälle und ist insbesondere durch die Europäische Erbrechtsverordnung geprägt. In vielen Fällen ist das Erbrecht des Staates relevant, in dem der Verstorbene zum Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte.
  • Die Erbschaftssteuer kann sowohl im Wohnsitzland des Erblassers als auch im Land, in dem sich das Vermögen befindet, anfallen. Eine genaue Kenntnis der steuerlichen Verpflichtungen und gegebenenfalls eine detaillierte Planung sind erforderlich, um Doppelbesteuerungen zu vermeiden.
  • Bei Vermögen im Ausland gelten besondere Regelungen und Herausforderungen. Dazu zählt das Belegenheitsprinzip, nach dem das Erbrecht des Landes greift, in dem sich das Vermögen befindet. Eine frühzeitige Nachlassplanung und professionelle Beratung sind hier besonders wichtig.
  • Die Rechtswahl und die sorgfältige Ausgestaltung des Testaments sind essenziell bei internationalen Erbfällen. In der EU kann der Erblasser im Testament bestimmen, welches nationale Erbrecht auf seinen Nachlass angewendet werden soll. Auch die Berücksichtigung aller internationalen Aspekte und rechtlichen Anforderungen in der Testamentgestaltung ist entscheidend.
  • Die Erbschaftsabwicklung und der Kontakt zu ausländischen Behörden kann, abhängig vom jeweiligen Land, komplex sein. Nähere Informationen zu den spezifischen Abläufen und möglicherweise Hilfe von lokalen Experten können die Abwicklung vereinfachen und beschleunigen.

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Grundlagen des internationalen Erbrechts

Das internationale Erbrecht regelt Erbfälle, die grenzüberschreitenden Charakter haben, beispielsweise wenn der Erblasser Vermögen in verschiedenen Ländern besitzt oder wenn der gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers im Ausland war. Grundlegend wird die Zuständigkeit und das anwendbare Recht in vielen Fällen durch die Europäische Erbrechtsverordnung für Mitgliedstaaten der EU bestimmt. Diese bedeutende Verordnung legt fest, dass grundsätzlich das Erbrecht des Staates, in dem der Verstorbene zum Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte, Anwendung findet. Dies harmonisiert und vereinfacht die Abwicklung internationaler Erbfälle innerhalb der EU erheblich. Für Länder außerhalb der EU sind die jeweiligen nationalen Gesetze und eventuelle zwischenstaatliche Vereinbarungen maßgeblich. Es ist wichtig, dass Betroffene sich frühzeitig über die jeweiligen Regelungen informieren und bei Bedarf sachkundige Beratung einholen, um sicherzustellen, dass das internationale Erbe entsprechend den Wünschen des Erblassers und den gesetzlichen Bestimmungen abgewickelt wird.

Erbschaftssteuer im internationalen Kontext

Die Erbschaftssteuer im internationalen Kontext stellt viele Erben vor komplexe Herausforderungen, insbesondere wenn der Erblasser Vermögen in verschiedenen Ländern hinterlassen hat. Grundsätzlich kann die Erbschaftssteuer sowohl im Wohnsitzland des Erblassers als auch im Land, in dem sich das Vermögen befindet, anfallen. Dies kann zu einer Doppelbesteuerung führen, gegen die einige Länder durch Doppelbesteuerungsabkommen vorgehen. In Deutschland richtet sich die Erbschaftssteuer nach dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, und es gelten bestimmte Freibeträge und Steuersätze, abhängig vom Verwandtschaftsgrad des Erben zum Erblasser. Befindet sich das Vermögen im Ausland, ist es essentiell, sich auch mit den steuerlichen Verpflichtungen des jeweiligen Landes vertraut zu machen. Dies erfordert oft eine detaillierte Planung und Beratung durch Spezialisten, um die steuerlichen Belastungen zu minimieren und rechtliche Fallstricke zu vermeiden.

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Umgang mit Vermögen im Ausland

Der Umgang mit Vermögen im Ausland im Falle einer Erbschaft birgt einige Besonderheiten und Herausforderungen. Zunächst ist das Erbrecht des Landes relevant, in dem das Vermögen sich befindet, da viele Länder, besonders außerhalb der EU, das sogenannte Belegenheitsprinzip anwenden. Dies bedeutet, dass für Immobilien und teilweise auch für Bankkonten oder andere Vermögenswerte das Erbrecht des Landes greift, in dem sich das Vermögen befindet. Dies kann zu unterschiedlichen Rechtslagen führen, wenn der Erblasser Vermögen in mehreren Ländern besitzt. Zudem kann die Erbschaftsbesteuerung je nach Land variieren, und in einigen Fällen kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen, falls das Wohnsitzland des Erblassers und das Land, in dem das Vermögen liegt, jeweils Erbschaftssteuern erheben. Um den Prozess der Vererbung von Auslandsvermögen reibungslos zu gestalten, ist es daher ratsam, sich frühzeitig um eine entsprechende Nachlassplanung zu kümmern und professionelle Beratung in den jeweiligen Ländern in Anspruch zu nehmen.

Rechtswahl und Testamentgestaltung

Die Rechtswahl und eine sorgfältige Testamentgestaltung spielen eine entscheidende Rolle, wenn es um Vermögen mit internationalem Bezug geht. Durch die Festlegung der Rechtswahl im Testament kann der Erblasser bestimmen, welches nationale Erbrecht auf seinen Nachlass angewandt werden soll. Dies ist vor allem innerhalb der EU von Bedeutung, da nach der EU-Erbrechtsverordnung das Erbrecht des Landes Anwendung findet, in dem der Verstorbene seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte, es sei denn, im Testament wurde eine andere Rechtswahl getroffen. Das ermöglicht es insbesondere Bürgern, die im Ausland leben, aber die Rechtsnormen ihres Heimatlandes bevorzugen, ihr Testament entsprechend zu gestalten.

Bei der Testamentgestaltung sollten zudem alle internationalen Aspekte detailliert berücksichtigt werden. Dies umfasst nicht nur die Auswahl des anwendbaren Rechts, sondern auch klare Bestimmungen zum Umgang mit Vermögen in verschiedenen Ländern. Eine präzise Formulierung und die Berücksichtigung der rechtlichen Anforderungen jedes betroffenen Landes sind für die Vermeidung von Missverständnissen und Rechtsstreitigkeiten nach dem Tod essentiell. Expertenberatung durch einen Spezialisten für internationales Erbrecht kann dabei helfen, ein Testament zu erstellen, das den Wünschen des Erblassers entspricht und gleichzeitig den rechtlichen Anforderungen genügt.

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Erbschaftsabwicklung und Behördenkontakte

Die Erbschaftsabwicklung und der Umgang mit Behörden und Institutionen im Ausland können komplex und herausfordernd sein, da die Prozesse und Formalitäten von Land zu Land stark variieren können. Grundlegend müssen Erben oft zunächst nachweisen, dass sie rechtmäßig erbberechtigt sind, was unter anderem durch ein Testament oder ein Erbschein geschehen kann. Im internationalen Kontext kann die Anerkennung dieser Dokumente jedoch zusätzliche Schritte erfordern, wie beispielsweise die amtliche Übersetzung und Beglaubigung durch Apostille oder Konsularlegalisation.

Der Kontakt zu ausländischen Behörden und Institutionen ist oft unvermeidlich, etwa um Vermögenswerte freizugeben oder um notwendige Umregistrierungen vorzunehmen. Dies kann die Interaktion mit Grundbuchämtern, Banken und Versicherungen einschließen. Eine proaktive Kommunikation und die Bereitstellung aller erforderlichen Dokumente in der geforderten Form sind essenziell, um den Prozess zu beschleunigen.

Es ist empfehlenswert, sich frühzeitig über die spezifischen Abläufe und Anforderungen in dem betreffenden Land zu informieren und, wenn möglich, die Hilfe von lokalen Experten wie Anwälten, Notaren oder Erbschaftsberatern in Anspruch zu nehmen, die mit dem lokalen Rechts- und Verwaltungssystem vertraut sind. Diese können nicht nur die notwendigen Schritte erleichtern, sondern auch dazu beitragen, sprachliche Barrieren zu überwinden und die Abwicklung der Erbschaft effizient und im Einklang mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften zu gestalten.

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Die häufigsten Fragen & Antworten zum Thema "Erben im Ausland" im Überblick

Wie werden Erben im Ausland ermittelt?

Die Ermittlung von Erben im Ausland erfolgt grundsätzlich nach dem Erbrecht des Staates, in dem der Erblasser seinen gewöhnlichen Aufenthalt zum Zeitpunkt des Todes hatte. In vielen Ländern gibt es zentrale Register, in denen Verfügungen von Todes wegen erfasst sind. Zudem können auch internationale Abkommen, wie das Haager Erbstatutübereinkommen, eine Rolle spielen und bestimmen, welches nationale Erbrecht Anwendung findet. Es ist daher ratsam, sich mit den spezifischen Regelungen des betreffenden Landes vertraut zu machen und gegebenenfalls die Unterstützung eines im internationalen Erbrecht erfahrenen Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen, um die korrekte Ermittlung der gesetzlichen Erben sicherzustellen.

Wenn eine Person im Ausland lebt und verstirbt, bestimmt grundsätzlich das Erbrecht des Staates, in dem der Verstorbene seinen gewöhnlichen Aufenthalt zum Zeitpunkt des Todes hatte, welche Regelungen für die Erbfolge gelten. Dies umfasst Aspekte wie die Ermittlung der Erben, die Quote des Pflichtteils und die Verfahrensweise bei Testamenten. In der EU gilt seit dem 17. August 2015 die EU-Erbrechtsverordnung, die festlegt, dass das Erbrecht des Landes anwendbar ist, in dem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte, es sei denn, er hat in einer Verfügung von Todes wegen (wie einem Testament) eine anderweitige Rechtswahl getroffen. Außerhalb der EU können die Regelungen stark variieren, und internationale Abkommen oder die nationalen Gesetze des betreffenden Landes kommen zur Anwendung. Daher ist es bei internationalem Bezug essentiell, sich rechtzeitig über die spezifischen Bestimmungen des betreffenden Landes zu informieren und gegebenenfalls fachkundige Beratung einzuholen.

Die Pflicht zur Zahlung von Erbschaftssteuer hängt von den jeweiligen nationalen Steuergesetzen des Landes ab, in dem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte, sowie von den Standorten des Nachlasses. In vielen Ländern wird die Erbschaftssteuer auf Vermögen erhoben, das sich im Inland befindet (Quellenprinzip) oder auf das weltweite Vermögen von Personen, die im Inland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hatten (Weltprinzip). Wenn der Erblasser in einem Land lebte, aber Vermögen in einem anderen Land hatte, kann es vorkommen, dass beide Länder Erbschaftssteuer fordern. Um eine Doppelbesteuerung in solchen Fällen zu vermeiden, haben einige Länder Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Diese Abkommen regeln, welches Land das Besteuerungsrecht hat oder wie eine Anrechnung der im anderen Land gezahlten Steuern erfolgt.Es ist daher wichtig, sich über die Regelungen in den betreffenden Ländern zu informieren und ggf. steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um zu verstehen, in welchem Land Erbschaftssteuer zu zahlen ist und wie man eine mögliche Doppelbesteuerung minimieren kann.

Das im Ausland geltende Erbrecht wird im Wesentlichen durch den gewöhnlichen Aufenthalt des Verstorbenen zum Zeitpunkt seines Todes bestimmt. Viele Länder folgen dem Grundsatz, dass das Erbrecht des Landes angewendet wird, in dem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Dies bedeutet, dass die Regelungen zur Erbfolge, die Quote des Pflichtteils, die Gültigkeit von Testamenten und andere erbrechtliche Fragen nach dem Recht dieses Staates beurteilt werden.Für Staatsangehörige und Einwohner von EU-Mitgliedsstaaten legt seit dem 17. August 2015 zudem die EU-Erbrechtsverordnung fest, dass das Erbrecht des Staates Anwendung findet, in dem der Erblasser zum Zeitpunkt des Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte, es sei denn, der Erblasser hat in einer verbindlichen Form, wie zum Beispiel in einem Testament, eine andere Rechtswahl getroffen und das Recht des Staates gewählt, dem er angehört.Außerhalb der EU variieren die Regeln und es kann auch von Bedeutung sein, ob es zwischen dem Heimatland und dem Land des gewöhnlichen Aufenthalts bilaterale oder internationale Verträge zum Erbrecht gibt, die besondere Regelungen enthalten können.Es ist daher essentiell, sich mit den spezifischen rechtlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes auseinanderzusetzen und gegebenenfalls rechtliche Beratung einzuholen, um die für den Einzelfall geltenden erbrechtlichen Regelungen vollständig zu verstehen.

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erbio Experte & Autor dieser Seite

Christoph Kruse

Christoph Kruse ist als Diplom-Ökonom und Unternehmer ausgewiesener Experte für alle wirtschaftlichen Fragen bei Erbschaften & Co.

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