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Von: Axel Heinz, Experte für Nachlass und Digitalisierung
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Ihre Geschwister gehören nach deutschem Erbrecht nicht zu Ihren nächsten Verwandten (wie zum Beispiel die eigenen Kinder und Enkel).
Falls Sie einen Bruder im Testament bedenken möchten oder eine Schwester durch die gesetzliche Erbfolge Ihre Erbin wird, ergeben sich gegenüber Ihren nächsten Verwandten Nachteile bei der Erbschaftssteuer.
Brüder und Schwestern fallen in eine höhere Steuerklasse und müssen daher mit höheren Erbschaftssteuern rechnen als zum Beispiel Ehegatten, die eigenen Kinder oder Enkel. Außerdem sind sind die steuerlichen Freibeträge niedriger.
Dieser Ratgeber informiert Sie über die alle wesentlichen Details zur Berechnung der Erbschaftssteuern für Geschwister. Falls sich abzeichnet, dass Geschwister zu Ihren Erben gehören könnten, erhalten Sie Informationen dazu, wie sich durch frühzeitige Planung deren Steuerlast reduzieren lässt.
Wichtig: Ihre Schwestern und Brüder haben keinen so genannten Pflichtteilsanspruch und können durch ein Testament vollständig von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen werden. Ein wirksames Testament können Sie mit erbio sehr einfach selbst erstellen.
Im engsten Familienkreis bleiben Erbschaften wegen hoher Freibeträge oft steuerfrei. Doch bei entfernteren Verwandten und großen Vermögen ändert sich das schnell.
Die eigenen Geschwister gehören nach dem Deutschen Steuerrecht nicht zu Ihren engsten Verwandten und haben daher sehr viel niedrigere Freibeträge als zum Beispiel die eigenen Kinder:
Und während die eigenen Kinder bei der Erbschaftssteuer in Steuerklasse I fallen, gilt für Schwestern oder Brüder die Steuerklasse II, die deutlich höhere Steuersätze enthält:
Ihre Geschwister bezahlen durch die niedrigen Freibeträge also schon bei kleineren Erbschaften Steuern und dann auch höhere Prozentsätze. Bei sehr hohen Erbschaften kann die Erbschaftssteuer für Ihre Geschwister auf bis zu 43% ansteigen.
Die selben Regeln gelten übrigens auch, falls Sie Ihrem Bruder oder Ihrer Schwester schon zu Ihren Lebzeiten Geldgeschenke machen. Bei Geschenken können Sie die Freibeträge alle 10 Jahre erneut nutzen. Falls Sie also Ihre Geschwister mit mehr als 20.000€ bedenken möchten, lassen Sie Ihnen schon zu Lebzeiten etwas als Geschenk zukommen, um die Freibeträge auszuschöpfen.
Hier noch ein Beispiel:
Tipp: Mit dem Erbschaftsteuerrechner von erbio können Sie einfach und schnell die Erbschaftssteuern und Freibeträge für alle Familienangehörigen ermitteln.
Wenn Geschwister erben, beträgt der gesetzlich festgelegte allgemeine Freibetrag 20.000€ pro erbender Person. Außerdem können Freibeträge von 12.000€ pro Person für Hausrat, Bekleidung, Wäsche und andere bewegliche Güter, z.B. auch Fahrzeuge hinzukommen. Achtung: Zahlungsmittel, Kunst, Wertpapiere, Münzen, Edelmetalle, Edelsteine und Perlen gehören nicht zum Freibetrag für Hausrat, sondern werden auf den allgemeinen Freibetrag angerechnet.
Alles, was diesen Wert übersteigt, wird gemäß der Steuerklasse II besteuert. Zu den Steuerklassen und Steuersätzen haben wir im nächsten Abschnitt alle wichtigen Informationen für Sie zusammen gestellt.
Die selben Steuerfreibeträge gelten auch, wenn Sie Ihren Schwestern und Brüdern etwas schenken möchten. Bei Schenkungen können Sie die Freibeträge jedoch alle 10 Jahre erneut ausschöpfen. Falls Sie Ihren Geschwistern also schon zu Lebzeiten etwas zukommen lassen möchten und ihnen dabei Erbschaftssteuern oder Schenkungssteuern ersparen möchten, schenken Sie ihnen rechtzeitig etwas.
Praxistipp: Die Steuerklassen und Freibeträge gelten auch für so genannte Vermächtnisse. Oft kommt es vor, dass Geschwister nicht im Testament als Erben eingesetzt werden, jedoch bestimmte Gegenstände oder Geld als Vermächtnis erhalten sollen. Wenn Sie dieses Vermächtnis aufteilen in bis zu 20.000€ in Geld und bis zu 12.000€ in Gegenständen, können Sie den Freibetrag stärker ausnutzen.
Nutzen Sie den erbio Testament-Generator sowie zahlreichen Vorlagen, um Ihren Nachlass jetzt einfach selbst zu regeln.
Ihre Schwestern oder Brüder werden bei der Erbschaftssteuer in die Steuerklasse II eingruppiert. Diese Einteilung ist entscheidend für die Höhe der Steuersätze und Freibeträge, die auf eine Erbschaft angewendet werden.
Innerhalb dieser Steuerklasse liegt der allgemeine Freibetrag bei 20.000 Euro, was bedeutet, dass Erbschaften bis zu diesem Betrag steuerfrei bleiben. Darüber hinaus können Geschwister jeweils einen Freibetrag von 12.000€ für Hausrat (z.B. Möbel, Wäsche, Geräte) und bewegliche Güter (z.B. Fahrzeuge) geltend machen.
Übersteigt der Wert der Erbschaft diesen Freibetrag, wird die Steuerprogression der Steuerklasse II wirksam, die zu Steuersätzen von 15% bis zu 43% führen kann, je nach Höhe des geerbten Betrages. Nutzen Sie unseren Erbschaftsteuerrechner, um ganz einfach die die genauen Steuern und Freibeträge für Ihre Situation zu ermitteln.
Die Einordnung in Steuerklasse II führt somit im Vergleich zu Ihren Kindern, Enkeln oder dem Ehepartner, die niedrigere Steuersätze und höhere Freibeträge genießen, zu einer deutlich höheren steuerlichen Belastung für Ihre Geschwister.
Wir empfehlen daher eine vorausschauende Nachlassplanung und eventuelle Nutzung von Gestaltungsmöglichkeiten innerhalb des rechtlichen Rahmens, um die Steuerlast für Ihre Geschwister zu reduzieren.
Die Erbschaftssteuerbelastung für Geschwister kann durch geschickte Planung und Strategien minimiert werden.
Die einfachste Methode ist die Nutzung des Freibetrags von 20.000 Euro durch gezielte Schenkungen zu Lebzeiten des Erblassers, da dieses Vorgehen alle zehn Jahre wiederholt werden kann, um den Freibetrag erneut zu nutzen. Vergessen Sie dabei nicht die Freibeträge für Hausrat und Fahrzeuge von bis zu 12.000€.
Außerdem ist es bei größeren Vermögen möglich, über spezifische Vermögensübertragungen, wie beispielsweise die Gründung von Familienstiftungen oder die Übertragung von Immobilien mit Nießbrauchsvorbehalt, die Steuerlast zu reduzieren.
Des Weiteren können Versicherungslösungen in Betracht gezogen werden, bei denen Schwestern und Brüder als Begünstigte eingesetzt werden. Dabei ist es allerdings entscheidend, diese Maßnahmen frühzeitig und unter Berücksichtigung der individuellen familiären und finanziellen Konstellation zu planen und umzusetzen.
Die Beratung durch einen Fachanwalt für Erbrecht oder einen Steuerberater kann hierbei wertvolle Unterstützung bieten, um die steuerlichen Auswirkungen zu optimieren und rechtskonform zu gestalten.
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Wenn der Bruder stirbt und kein Testament hinterlassen hat, kann die Schwester gemäß der gesetzlichen Erbfolge zur Erbin werden.
Ist sie die einzige nächste Verwandte, erhält sie die gesamte Erbschaft.
Sind aber auch Eltern, Ehepartner, Kinder oder Enkel des Verstorbenen vorhanden, wird die Erbschaft nach der gesetzlichen Erbfolge und den entsprechenden Erbquoten aufgeteilt und die Schwester würde nur erben, falls der vererbende Bruder sie ausdrücklich in einem Testament als Erbin benennt.
Falls Sie sich für die gesetzliche Erbfolge interessieren, lesen Sie bitte unseren Ratgeber hierzu.
Geschwister erben untereinander, falls der Verstorbene weder einen Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner, noch Kinder oder Enkelkinder hinterlässt und auch mindestens ein Elternteil des Erblassers nicht mehr lebt. Erst dann rücken Geschwister gemäß der gesetzlichen Erbfolge als Erbinnen und Erben nach.
Da Geschwister keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Pflichtteil haben, können sie mit einem einfachen Testament als Erben ausgeschlossen werden, falls Sie dies wünschen. Mit erbio können Sie ein Testament dieser Art sehr einfach selbst erstellen.
Der Freibetrag für Geschwister bei der Erbschaftssteuer liegt in Deutschland bei 20.000 Euro. Hinzu kommen 12.000€ pro erbendem Geschwisterteil für Hausrat und bewegliche Güter, wie zum Beispiel Autos und Motorräder, Fahrräder, Wohnwagen, Boote etc.
Das bedeutet, dass Erbschaften bis zu diesem Wert steuerfrei bleiben. Beträge, die über diesen Freibetrag hinausgehen, unterliegen der Erbschaftssteuer gemäß den festgelegten Steuersätzen der entsprechenden Steuerklasse.
Axel Heinz ist Diplom-Verwaltungswissenschaftler, Unternehmer und seit vielen Jahren ausgewiesener Experte für Testamente, Nachlass und Vorsorge. Aus eigener Erfahrung weiß er um die enorme Bedeutung, wichtige Angelegenheiten zuverlässig und rechtssicher zu regeln. Für erbio behält er daher Tipps und Tricks sowie alle aktuellen Entwicklungen zur Nachlassregelung im Blick und fasst diese in einfach verständlicher, übersichtlicher Form zusammen.
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Hinweis: erbio ist und bietet keine Rechtsberatung. erbio bietet Hintergrundinformationen, Beispiele und nützliche Werkzeuge, die Nutzer in die Lage versetzen, ihre Situation genau zu verstehen und den Nachlass selbst zu regeln. Falls sehr komplexe Situationen vorliegen, empfiehlt erbio eine professionelle Rechtsberatung.
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