Erbfolge unter Geschwistern: gesetzliche Regelungen, Ansprüche, Pflichtteile und Besonderheiten

Von: Axel Heinz, Experte für Nachlass und Digitalisierung

Stand: Letzte Aktualisierung Februar 2025

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Wenn ein Mensch stirbt und kein Testament hinterlässt, greift in Deutschland die gesetzliche Erbfolge.

Besonders spannend wird es, wenn die nächsten Angehörigen die eigenen Geschwister sind. Wer hat welche Ansprüche? Gibt es ein Pflichtteil für Brüder oder Schwestern? Und was passiert, wenn es Halbgeschwister gibt?

In diesem Beitrag erfahren Sie leicht verständlich, wie die gesetzliche Erbfolge unter Geschwistern funktioniert, was Sie unbedingt wissen sollten und worauf es im Streitfall ankommt.

 

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Das Wichtigste für Sie zusammengefasst

  • Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge. Geschwister gehören zur Erbfolge der 2. Ordnung. Sie erben nur, wenn keine Kinder vorhanden sind und mindestens ein Elternteil bereits verstorben sind.
  • Gibt es keine direkten Nachkommen, erben Geschwister grundsätzlich zu gleichen Teilen. Halbgeschwister erhalten jedoch nur die Hälfte des Anteils eines Vollgeschwisters.
  • Geschwister haben im Gegensatz zu Kindern oder Ehepartnern kein gesetzliches Pflichtteilsrecht. Wer einen Bruder oder eine Schwester im Testament nicht berücksichtigt, muss ihnen also nichts auszahlen.
  • In Patchworkfamilien mit Halbgeschwistern wird die Erbaufteilung schnell kompliziert. Streitigkeiten zwischen Geschwistern sind keine Seltenheit und lassen sich durch klare Regelungen im Testament vermeiden.
  • Wer gezielt festlegen möchte, welche Geschwister wie viel erben oder ob einzelne Geschwister leer ausgehen sollen, sollte rechtzeitig ein Testament erstellen. Andernfalls gilt automatisch die gesetzliche Erbfolge mit gleichmäßiger Verteilung.

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Die gesetzlichen Erbfolge - wann erben Ihre Geschwister, falls es kein Testament gibt?

Wenn eine Person stirbt und kein Testament oder Erbvertrag hinterlässt, greift die sogenannte gesetzliche Erbfolge. Das bedeutet, dass das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) genau vorgibt, wer in welcher Reihenfolge erbt – und zwar nach dem Prinzip der Ordnungen.

Das deutsche Erbrecht unterscheidet mehrere Erbenordnungen. Nur wenn keine Erben einer höheren Ordnung vorhanden sind, kommen die Erben der nächsten Ordnung zum Zug.

  • Erben 1. Ordnung: Die direkten Nachkommen des Erblassers – also Kinder, Enkel und Urenkel. Diese Personen erben zuerst und schließen alle anderen Ordnungen aus.
  • Erben 2. Ordnung: Die Eltern des Erblassers und deren Nachkommen – also die Geschwister des Erblassers sowie Nichten und Neffen. Diese Gruppe erbt nur, wenn es keine Erben 1. Ordnung gibt, also keine Kinder oder Enkel.
  • Erben 3. Ordnung: Die Großeltern des Erblassers und deren Nachkommen – also Onkel, Tanten und Cousins/Cousinen. Diese Erben kommen erst zum Zug, wenn es weder Nachkommen (1. Ordnung) noch Eltern oder Geschwister (2. Ordnung) gibt.
  • Erben 4. Ordnung: Die Urgroßeltern des Erblassers und deren Nachkommen – diese Gruppe spielt in der Praxis nur selten eine Rolle.

 

Ehegatten haben eine Sonderstellung, sie gehören nicht zu den Ordnungen der gesetzlichen Erbfolge. Wie viel der Ehegatte bekommt, hängt davon ab, welche Verwandten noch vorhanden sind und in welchem Güterstand die Ehe geführt wurde.

 

Da Geschwister zum Kreis der Erben 2. Ordnung gehören, haben sie nur dann einen Anspruch auf einen gesetzlichen Erbteil, wenn:

  • der Erblasser keine Kinder (1. Ordnung) hatte,
  • kein Ehegatte vorhanden ist oder dieser seinen Erbteil bereits erhalten hat, und
  • mindestens ein Elternteil des Erblassers bereits verstorben sind – dann rücken für den verstorbenen Vater oder die verstorbene Mutter deren andere Kinder (Ihre Geschwister) nach

In diesem Fall erben Geschwister zu gleichen Teilen. Sind die Eltern des Erblassers noch am Leben, erben zunächst die Eltern. Geschwister erhalten dann nur etwas, wenn ein Elternteil bereits verstorben ist – sie treten dann an die Stelle dieses Elternteils (Erbfolge nach Stämmen).

 

Beispiel: 

Der unverheiratete und kinderlose Erblasser verstirbt. Sein Vater lebt noch, seine Mutter ist bereits verstorben. Der Vater erbt die Hälfte. Die andere Hälfte geht an die Geschwister, weil sie an die Stelle der verstorbenen Mutter treten.

Wenn kein Testament existiert, wird die gesamte Vermögensverteilung automatisch nach diesen gesetzlichen Regeln abgewickelt – auch wenn das nicht immer im Sinne des Verstorbenen gewesen wäre. Besonders bei Geschwistern entstehen oft Überraschungen, wenn entfernte Halbgeschwister plötzlich miterben oder es Streit um die Aufteilung gibt.

 

Tipp: Wenn Sie sicherstellen möchten, dass Ihre Geschwister genau den Anteil erhalten, den Sie wünschen – oder bewusst ausgeschlossen werden sollen – ist ein Testament unverzichtbar.

Wer erbt wie viel? Die gesetzliche Erbquote unter Geschwistern

Hinterlässt der Verstorbene keine Kinder oder Enkel, treten die Eltern und deren Nachkommen – also die Geschwister des Erblassers – in die Erbfolge ein. Sind die Eltern bereits verstorben, erben die Geschwister zu gleichen Teilen.

Beispiel: 

Der kinderlose und unverheiratete Erblasser hinterlässt drei Geschwister. Da beide Eltern bereits verstorben sind, erben die drei Geschwister jeweils ein Drittel des Nachlasses. 

Falls der Erblasser verheiratet war und eine Ehegattin hinterlässt, erbt sie zusammen mit den Geschwistern. Die Ehegattin erhält 50% und die andere Hälfte teilen sich die drei Geschwister zu gleichen Teilen.

 

Besonderheit bei Halbgeschwistern:

  • Haben die Geschwister nur einen gemeinsamen Elternteil, also sind es Halbgeschwister, erben sie nur den Anteil, der auf den gemeinsamen Elternteil entfällt.
  • Vollgeschwister erben doppelt so viel wie Halbgeschwister.

 

Beispiel: 

Der Erblasser hat einen Vollbruder und eine Halbschwester (gleiche Mutter, aber unterschiedlicher Vater). Der Nachlass wird aufgeteilt: Der Vollbruder bekommt zwei Drittel, die Halbschwester ein Drittel.

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Können Geschwister enterbt werden - gibt es einen Pflichtteilsanspruch?

Ein weit verbreiteter Irrtum ist die Annahme, dass Geschwister – ähnlich wie Kinder oder Ehepartner – einen Pflichtteil haben, wenn sie enterbt wurden. Doch das stimmt nicht.

Laut deutschem Erbrecht haben nur folgende Personen einen gesetzlichen Anspruch auf einen so genannten Pflichtteil eines Nachlasses:

  • Ehegatten
  • Kinder und deren Nachkommen (Ihre Enkel)
  • Eltern (falls keine Kinder bzw. Enkel vorhanden sind)

 

Geschwister haben keinen Pflichtteilsanspruch. 

Das bedeutet: Falls Ihre Schwester in ihrem Testament ihren gesamten Nachlass an eine Freundin vererbt, haben Sie keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Pflichtteil.

Geschwister erben nur dann, wenn sie im Testament bedacht werden oder wenn die gesetzliche Erbfolge greift.

Sie können Ihre Geschwister durch ein Testament also vollständig “enterben”. Wenn Sie es entsprechend im Testament bestimmen, erhalten Ihre Geschwister nichts aus Ihrem Nachlass und können keinerlei Ansprüche geltend machen.

Besondere Konstellationen: Patchworkfamilien und Streit unter Geschwistern

Das deutsche Erbrecht berücksichtigt bei der gesetzlichen Erbfolge auch Halbgeschwister. Diese erben – wie oben gezeigt – anteilig, wenn ein gemeinsamer Elternteil verstorben ist. Besonders in Patchworkfamilien kann das zu komplizierten Situationen führen.

Beispiel:

  • Der kinderlose Erblasser hatte eine Mutter, die zweimal verheiratet war.
  • Aus der ersten Ehe stammt eine Halbschwester, aus der zweiten Ehe ein Vollbruder.
  • Stirbt der Erblasser, erbt der Vollbruder doppelt so viel wie die Halbschwester.

 

Erbstreit unter Geschwistern vermeiden:

Gerade wenn Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder größere Vermögenswerte im Spiel sind, kommt es oft zu Streit. Eine klare Regelung per Testament ist daher immer empfehlenswert. Auch eine Teilungsanordnung oder eine Testamentsvollstreckung kann helfen, Konflikte zu vermeiden.

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Testament statt gesetzlicher Erbfolge: Gestaltungsmöglichkeiten

Wer gezielt festlegen möchte, welche Geschwister wie viel erben oder ob einzelne Geschwister leer ausgehen sollen, sollte dies durch ein Testament oder einen Erbvertrag festlegen.

 

Was können Sie im Testament regeln?

  • Einzelne Geschwister bevorzugen (z. B. weil diese Sie gepflegt haben)
  • Einzelne Geschwister vollständig enterben
  • Klare Teilungsanordnungen oder Vermächtnisse für Immobilien oder Sammlungen vorgeben
  • Ihren Geschwistern Auflagen erteilen, die sie einhalten müssen, um das Erbe anzutreten und zu behalten (z.B. Ihre Grabpflege oder Haustierpflege)
  • Testamentsvollstrecker einsetzen, der die Verteilung und Auflagen überwacht

 

Wenn es kein Testament gibt, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft – und alle gesetzlichen Erben erhalten ihren Anteil. Ein Testament gibt Ihnen die volle Kontrolle darüber, welche Geschwister was bekommen – oder eben nicht.

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Die häufigsten Fragen & Antworten zum Thema "Erbfolge Geschwister " im Überblick

Wann erben Geschwister nach deutschem Recht überhaupt etwas?

Geschwister erben nur dann, wenn weder Kinder noch Enkel (Erben 1. Ordnung) vorhanden sind und auch mindestens ein Elternteil des Erblassers bereits verstorben ist. In diesem Fall treten die Geschwister als Erben 2. Ordnung ein und erben zu gleichen Teilen.

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Nein, Geschwister haben keinen Pflichtteilsanspruch. Pflichtteilsberechtigt sind nur Ehegatten, Kinder und Eltern, falls keine Kinder vorhanden sind. Geschwister können vollständig enterbt werden, ohne dass sie einen Mindestanteil einklagen können..

Ja, das ist möglich – aber nur mit einem Testament oder Erbvertrag.

Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge, die Geschwister in bestimmten Fällen berücksichtigt.

Wer sicherstellen möchte, dass bestimmte oder alle Geschwister nichts erhalten, muss dies klar in einem Testament oder Erbvertrag regeln.

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Kommt es zu einem Erbstreit, weil sich die Geschwister über die Aufteilung von Immobilien, Konten oder Erinnerungsstücken nicht einigen können, hilft oft nur eine einvernehmliche Teilung oder die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers. Ohne Einigung bleibt in letzter Konsequenz nur der Weg über das Nachlassgericht.

Falls kein Testament vorliegt, bilden Ehegatten, Eltern und Geschwister nicht selten eine komplizierte Erbengemeinschaft, in der es schnell zu Streit kommen kann. Durch ein Testament können Sie eine solche Erbengemeinschaft vermeiden und Ihren Angehörigen Missverständnisse und Streit ersparen.

 

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Halbgeschwister sind ebenfalls erbberechtigt und werden wie Vollgeschwister behandelt. Allerdings erben sie nur die Hälfte des Anteils, den ein Vollgeschwister erhalten würde.

In Patchworkfamilien gibt es oft Voll- und Halbgeschwister. Die gesetzliche Erbfolge unterscheidet hier klar: Vollgeschwister erben das Doppelte der Halbgeschwister.

Wer in solchen Konstellationen klare Regelungen  und eine andere Verteilung möchte, sollte unbedingt ein Testament erstellen, da die gesetzliche Erbfolge häufig nicht dem Wunsch des Erblassers entspricht.

Sollte ein Geschwisterteil vor dem Erblasser versterben, treten dessen Abkömmlinge (also die Nichten und Neffen des Erblassers) an seine Stelle und erben seinen Anteil.

Gibt es keine Abkömmlinge, wird der Erbteil unter den verbleibenden Geschwistern aufgeteilt.

Geschwister gehören zur Steuerklasse II im deutschen Erbschaftssteuerrecht.

Das bedeutet: Ihr Freibetrag beträgt aktuell nur 20.000 Euro. Alles, was darüber hinausgeht, wird mit einem Steuersatz zwischen 15 % und 43 % versteuert – je nach Höhe des geerbten Vermögens.

Geschwister haben damit im Vergleich zu Ehepartnern oder Kindern eine deutlich ungünstigere steuerliche Stellung.

Wer die Steuerbelastung für Geschwister reduzieren möchte, sollte rechtzeitig über lebzeitige Schenkungen oder steueroptimierte Nachlassregelungen nachdenken.

Tipp: Die genaue Steuerlast für Geschwister können Sie mit unserem Erbschaftssteuer-Rechner ermitteln.

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erbio Experte & Autor dieser Seite

Axel Heinz

Axel Heinz ist Diplom-Verwaltungswissenschaftler, Unternehmer und seit vielen Jahren ausgewiesener Experte für Testamente, Nachlass und Vorsorge. Aus eigener Erfahrung weiß er um die enorme Bedeutung, wichtige Angelegenheiten zuverlässig und rechtssicher zu regeln. Für erbio behält er daher Tipps und Tricks sowie alle aktuellen Entwicklungen zur Nachlassregelung im Blick und fasst diese in einfach verständlicher, übersichtlicher Form zusammen.

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