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Von: Axel Heinz, Experte für Nachlass und Digitalisierung
Stand: Letzte Aktualisierung Februar 2025
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Wenn ein Mensch stirbt und kein Testament hinterlässt, greift in Deutschland die gesetzliche Erbfolge.
Besonders spannend wird es, wenn die nächsten Angehörigen die eigenen Geschwister sind. Wer hat welche Ansprüche? Gibt es ein Pflichtteil für Brüder oder Schwestern? Und was passiert, wenn es Halbgeschwister gibt?
In diesem Beitrag erfahren Sie leicht verständlich, wie die gesetzliche Erbfolge unter Geschwistern funktioniert, was Sie unbedingt wissen sollten und worauf es im Streitfall ankommt.
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Wenn eine Person stirbt und kein Testament oder Erbvertrag hinterlässt, greift die sogenannte gesetzliche Erbfolge. Das bedeutet, dass das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) genau vorgibt, wer in welcher Reihenfolge erbt – und zwar nach dem Prinzip der Ordnungen.
Das deutsche Erbrecht unterscheidet mehrere Erbenordnungen. Nur wenn keine Erben einer höheren Ordnung vorhanden sind, kommen die Erben der nächsten Ordnung zum Zug.
Ehegatten haben eine Sonderstellung, sie gehören nicht zu den Ordnungen der gesetzlichen Erbfolge. Wie viel der Ehegatte bekommt, hängt davon ab, welche Verwandten noch vorhanden sind und in welchem Güterstand die Ehe geführt wurde.
Da Geschwister zum Kreis der Erben 2. Ordnung gehören, haben sie nur dann einen Anspruch auf einen gesetzlichen Erbteil, wenn:
In diesem Fall erben Geschwister zu gleichen Teilen. Sind die Eltern des Erblassers noch am Leben, erben zunächst die Eltern. Geschwister erhalten dann nur etwas, wenn ein Elternteil bereits verstorben ist – sie treten dann an die Stelle dieses Elternteils (Erbfolge nach Stämmen).
Beispiel:
Der unverheiratete und kinderlose Erblasser verstirbt. Sein Vater lebt noch, seine Mutter ist bereits verstorben. Der Vater erbt die Hälfte. Die andere Hälfte geht an die Geschwister, weil sie an die Stelle der verstorbenen Mutter treten.
Wenn kein Testament existiert, wird die gesamte Vermögensverteilung automatisch nach diesen gesetzlichen Regeln abgewickelt – auch wenn das nicht immer im Sinne des Verstorbenen gewesen wäre. Besonders bei Geschwistern entstehen oft Überraschungen, wenn entfernte Halbgeschwister plötzlich miterben oder es Streit um die Aufteilung gibt.
Tipp: Wenn Sie sicherstellen möchten, dass Ihre Geschwister genau den Anteil erhalten, den Sie wünschen – oder bewusst ausgeschlossen werden sollen – ist ein Testament unverzichtbar.
Hinterlässt der Verstorbene keine Kinder oder Enkel, treten die Eltern und deren Nachkommen – also die Geschwister des Erblassers – in die Erbfolge ein. Sind die Eltern bereits verstorben, erben die Geschwister zu gleichen Teilen.
Beispiel:
Der kinderlose und unverheiratete Erblasser hinterlässt drei Geschwister. Da beide Eltern bereits verstorben sind, erben die drei Geschwister jeweils ein Drittel des Nachlasses.
Falls der Erblasser verheiratet war und eine Ehegattin hinterlässt, erbt sie zusammen mit den Geschwistern. Die Ehegattin erhält 50% und die andere Hälfte teilen sich die drei Geschwister zu gleichen Teilen.
Besonderheit bei Halbgeschwistern:
Beispiel:
Der Erblasser hat einen Vollbruder und eine Halbschwester (gleiche Mutter, aber unterschiedlicher Vater). Der Nachlass wird aufgeteilt: Der Vollbruder bekommt zwei Drittel, die Halbschwester ein Drittel.
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Ein weit verbreiteter Irrtum ist die Annahme, dass Geschwister – ähnlich wie Kinder oder Ehepartner – einen Pflichtteil haben, wenn sie enterbt wurden. Doch das stimmt nicht.
Laut deutschem Erbrecht haben nur folgende Personen einen gesetzlichen Anspruch auf einen so genannten Pflichtteil eines Nachlasses:
Geschwister haben keinen Pflichtteilsanspruch.
Das bedeutet: Falls Ihre Schwester in ihrem Testament ihren gesamten Nachlass an eine Freundin vererbt, haben Sie keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Pflichtteil.
Geschwister erben nur dann, wenn sie im Testament bedacht werden oder wenn die gesetzliche Erbfolge greift.
Sie können Ihre Geschwister durch ein Testament also vollständig “enterben”. Wenn Sie es entsprechend im Testament bestimmen, erhalten Ihre Geschwister nichts aus Ihrem Nachlass und können keinerlei Ansprüche geltend machen.
Das deutsche Erbrecht berücksichtigt bei der gesetzlichen Erbfolge auch Halbgeschwister. Diese erben – wie oben gezeigt – anteilig, wenn ein gemeinsamer Elternteil verstorben ist. Besonders in Patchworkfamilien kann das zu komplizierten Situationen führen.
Beispiel:
Erbstreit unter Geschwistern vermeiden:
Gerade wenn Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder größere Vermögenswerte im Spiel sind, kommt es oft zu Streit. Eine klare Regelung per Testament ist daher immer empfehlenswert. Auch eine Teilungsanordnung oder eine Testamentsvollstreckung kann helfen, Konflikte zu vermeiden.
Wer gezielt festlegen möchte, welche Geschwister wie viel erben oder ob einzelne Geschwister leer ausgehen sollen, sollte dies durch ein Testament oder einen Erbvertrag festlegen.
Was können Sie im Testament regeln?
Wenn es kein Testament gibt, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft – und alle gesetzlichen Erben erhalten ihren Anteil. Ein Testament gibt Ihnen die volle Kontrolle darüber, welche Geschwister was bekommen – oder eben nicht.
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Geschwister erben nur dann, wenn weder Kinder noch Enkel (Erben 1. Ordnung) vorhanden sind und auch mindestens ein Elternteil des Erblassers bereits verstorben ist. In diesem Fall treten die Geschwister als Erben 2. Ordnung ein und erben zu gleichen Teilen.
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Nein, Geschwister haben keinen Pflichtteilsanspruch. Pflichtteilsberechtigt sind nur Ehegatten, Kinder und Eltern, falls keine Kinder vorhanden sind. Geschwister können vollständig enterbt werden, ohne dass sie einen Mindestanteil einklagen können..
Ja, das ist möglich – aber nur mit einem Testament oder Erbvertrag.
Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge, die Geschwister in bestimmten Fällen berücksichtigt.
Wer sicherstellen möchte, dass bestimmte oder alle Geschwister nichts erhalten, muss dies klar in einem Testament oder Erbvertrag regeln.
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Kommt es zu einem Erbstreit, weil sich die Geschwister über die Aufteilung von Immobilien, Konten oder Erinnerungsstücken nicht einigen können, hilft oft nur eine einvernehmliche Teilung oder die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers. Ohne Einigung bleibt in letzter Konsequenz nur der Weg über das Nachlassgericht.
Falls kein Testament vorliegt, bilden Ehegatten, Eltern und Geschwister nicht selten eine komplizierte Erbengemeinschaft, in der es schnell zu Streit kommen kann. Durch ein Testament können Sie eine solche Erbengemeinschaft vermeiden und Ihren Angehörigen Missverständnisse und Streit ersparen.
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Halbgeschwister sind ebenfalls erbberechtigt und werden wie Vollgeschwister behandelt. Allerdings erben sie nur die Hälfte des Anteils, den ein Vollgeschwister erhalten würde.
In Patchworkfamilien gibt es oft Voll- und Halbgeschwister. Die gesetzliche Erbfolge unterscheidet hier klar: Vollgeschwister erben das Doppelte der Halbgeschwister.
Wer in solchen Konstellationen klare Regelungen und eine andere Verteilung möchte, sollte unbedingt ein Testament erstellen, da die gesetzliche Erbfolge häufig nicht dem Wunsch des Erblassers entspricht.
Sollte ein Geschwisterteil vor dem Erblasser versterben, treten dessen Abkömmlinge (also die Nichten und Neffen des Erblassers) an seine Stelle und erben seinen Anteil.
Gibt es keine Abkömmlinge, wird der Erbteil unter den verbleibenden Geschwistern aufgeteilt.
Geschwister gehören zur Steuerklasse II im deutschen Erbschaftssteuerrecht.
Das bedeutet: Ihr Freibetrag beträgt aktuell nur 20.000 Euro. Alles, was darüber hinausgeht, wird mit einem Steuersatz zwischen 15 % und 43 % versteuert – je nach Höhe des geerbten Vermögens.
Geschwister haben damit im Vergleich zu Ehepartnern oder Kindern eine deutlich ungünstigere steuerliche Stellung.
Wer die Steuerbelastung für Geschwister reduzieren möchte, sollte rechtzeitig über lebzeitige Schenkungen oder steueroptimierte Nachlassregelungen nachdenken.
Tipp: Die genaue Steuerlast für Geschwister können Sie mit unserem Erbschaftssteuer-Rechner ermitteln.
Axel Heinz ist Diplom-Verwaltungswissenschaftler, Unternehmer und seit vielen Jahren ausgewiesener Experte für Testamente, Nachlass und Vorsorge. Aus eigener Erfahrung weiß er um die enorme Bedeutung, wichtige Angelegenheiten zuverlässig und rechtssicher zu regeln. Für erbio behält er daher Tipps und Tricks sowie alle aktuellen Entwicklungen zur Nachlassregelung im Blick und fasst diese in einfach verständlicher, übersichtlicher Form zusammen.
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Hinweis: erbio ist und bietet keine Rechtsberatung. erbio bietet Hintergrundinformationen, Beispiele und nützliche Werkzeuge, die Nutzer in die Lage versetzen, ihre Situation genau zu verstehen und den Nachlass selbst zu regeln. Falls sehr komplexe Situationen vorliegen, empfiehlt erbio eine professionelle Rechtsberatung.
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