Sanierungspflicht für Erben: Regelungen, Ausnahmen und Fördermöglichkeiten

Von: Christoph Kruse, Experte für Nachlass und Digitalisierung

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Sobald Sie eine Immobilie erben, werden Sie der neue Eigentümer. Es findet also ein Eigentümerwechsel statt. Bei älteren Ein- oder Zweifamilienhäusern bedeutet ein solcher Eigentümerwechsel in der Regel, dass innerhalb von zwei Jahren eine energetische Sanierung vorgenommen werden muss. 

Achtung: Falls Sie diese Sanierungspflicht nicht erfüllen, drohen hohe Bußgelder von bis zu 50.000 €.

Auf dieser Ratgeberseite erfahren Sie, ob und was saniert werden muss, welche Kosten auf Sie zukommen und welche Ausnahmen und Fördermöglichkeiten es bei der Sanierungspflicht von Immobilien im Rahmen einer Erbschaft gibt.

Außerdem zeigt Ihnen unser Leitfaden, wie Sie entscheiden, ob Sie die geerbte Immobilie besser behalten, vermieten oder verkaufen.

Das Wichtigste für Sie zusammengefasst

  • Erben Sie eine ältere Immobilie, könnten energetische Sanierungspflichten auf Sie zukommen – und zwar schnell! Erfahren Sie, welche Maßnahmen das Gesetz verlangt, wie Sie Bußgelder vermeiden und gleichzeitig den Wert Ihrer Immobilie steigern.
  • Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) definiert die Regeln für die Sanierungspflicht, aber auch die Ausnahmen, z.B. bei denkmalgeschützten Immobilien oder finanziellen Härtefällen. Erfahren Sie, wann Sie von der Sanierungspflicht befreit werden können und wie Sie einen Antrag stellen.
  • Ältere Häuser bergen oft Sanierungspflichten wie die Dämmung von Rohren oder den Austausch alter Heizkessel. Erfahren Sie, welche Maßnahmen gelten und wie Sie sich speziell für Ihr geerbtes Haus beraten lassen können.
  • Sanierungsmaßnahmen kosten oft mehrere zehntausend Euro. Doch mit den richtigen Förderprogrammen und Steuervergünstigungen lassen sich die Kosten deutlich senken. Da sich Förderung und Steuervergünstigung gegenseitig ausschließen, lohnt sich der Vergleich sehr. 
  • Ob Vermietung, Verkauf oder Eigennutzung – die Entscheidung über eine geerbte Immobilie hängt von vielen Faktoren ab. Unser Leitfaden hilft Ihnen, finanzielle, persönliche und strategische Aspekte abzuwägen und eine Lösung zu finden, die zu Ihnen und Ihrer Lebensplanung passt.

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Sanierungspflicht beim Erben von Immobilien

Für Ein- oder Zweifamilienhäuser, die vor 1979 erbaut wurden, besteht bei einem Eigentümerwechsel die Pflicht zur energetischen Sanierung (so genannte Sanierungspflicht). Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie das Haus gekauft, geerbt oder geschenkt bekommen haben. Ob und was Sie sanieren müssen, regelt das GEG (Gebäudeenergiegesetz). Das GEG definiert dabei bestimmte energetische Standards, welche die Immobilie erfüllen muss. Diese Standards umfassen typischerweise:

  • die Verbesserung der Wärmedämmung,
  • den Austausch veralteter Heizsysteme,
  • sowie die Erneuerung von Fenstern und Türen.

 

Für die Sanierungen haben Sie zwei Jahre Zeit. Dann prüfen das Bauamt oder der Schornsteinfeger die Einhaltung der Standards gemäß der gesetzlichen Vorgaben. Falls Ihre geerbte Immobilie dann den Anforderungen nicht entspricht, droht ein Bußgeld von bis zu 50.000€.

Wie können Sie feststellen, ob und was Sie sanieren müssen?

Tipp 1: Schauen Sie in den Energieausweis des Hauses und erfahren Sie dort dessen Energieeffizienzklasse. Meist finden Sie in den Gebäudeenergieausweisen auch Angaben bzw. Vorschläge zu energetischen Sanierungsarbeiten.  

Tipp 2: Sprechen Sie mit einem Energieberater und lassen Sie sich ausrechnen, welche Sanierung wirklich notwendig ist und was es kostet. Zwar kostet eine Energieberaterin auch Geld, aber womöglich sparen Sie entsprechend bei der Sanierung und vermeiden Bußgelder.

Zweck der gesetzlichen Vorgaben ist es, den Energieverbrauch zu senken und so einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Außerdem schont ein moderner energetischer Zustand Ihren Geldbeutel, da Sie Ihre Heizkosten senken. Und schließlich steigt der Wiederverkaufswert Ihres geerbten Hauses.

Gesetzliche Grundlagen und Ausnahmen

Die gesetzliche Grundlage der Sanierungspflicht bildet das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Die Verpflichtung hat das Ziel, den Wohnbestand in Deutschland energetisch zu modernisieren und den Immobilienmarkt im Einklang mit Umweltschutzbestimmungen zu halten. Sie als Erbe (bzw. als neuer Eigentümer) sind daher gesetzlich dazu verpflichtet, geerbte Immobilien entsprechend aktueller Baustandards nachzurüsten. 

Wichtig: Die energetische Nachrüstpflicht entsteht bei jedem Eigentümerwechsel, also auch, wenn Sie Ihren Eltern ihr Haus abkaufen und ihnen ein lebenslanges Wohnrecht (Nießbrauch) einräumen.

Allerdings gibt es auch Bedingungen, unter denen Ausnahmen von dieser Pflicht gewährt werden. Solche Ausnahmen entstehen zum Beispiel

  • wenn die Sanierungskosten in keinem vernünftigen Verhältnis zum Wert der Immobilie stehen 
  • oder falls es sich um einen denkmalgeschützten Bestand handelt, bei dem die Erhaltung im Vordergrund steht. 
  • Weiterhin können finanzielle Härtefälle (so genannte unbillige Härten) entstehen, falls Sie als Erbe zu alt für eine solche Investition sind bzw. sich die Kosten für die Dämmungen kaum in einer angemessenen Zeit amortisieren können.

 

Wie können Sie die Ausnahme von der Sanierungspflicht beantragen?

  1. Ermitteln Sie, welche Behörde in Ihrer Region für Bauangelegenheiten zuständig ist, in der Regel ist es das örtliche Bauamt.
  2. Reichen Sie einen schriftlichen Antrag auf Befreiung ein, in dem Sie Ihre Gründe detailliert darlegen. Was genau in Ihren Antrag stehen muss und wie er zu stellen ist, erfahren Sie von der zuständigen Behörde.
  3. Legen Sie alle erforderlichen Unterlagen bei, die Ihre Situation belegen, wie z. B. Kostenschätzungen, Gutachten oder Nachweise über den Denkmalschutzstatus, Gutachten der Energieberatung.

 

Die Entscheidung über eine Befreiung liegt im Ermessen der zuständigen Behörde und wird individuell geprüft. Da es um viel Geld geht ist es ratsam, frühzeitig das Gespräch mit der Behörde zu suchen und sich von einem Fachanwalt oder einer Energieberaterin unterstützen zu lassen.

Natürlich können Sie als Erbe die Sanierungspflicht umgehen, wenn sie das Haus innerhalb der zweijährigen Frist weiterverkaufen. Dann wäre die Käuferin in der Pflicht zu sanieren. Bedenken Sie dabei, dass sich Käufer in der Regel nach der Energieeffizienz eines Hauses erkundigen und der Kaufpreis womöglich analog zum Sanierungsbedarf sinken wird.

Warum mussten Ihre Eltern nicht sanieren? Falls Ihre Eltern mindestens seit dem 1. Februar 2002 im eigenen Haus wohnen, sind sie bislang von diesen Pflichten befreit. Das kommt häufig vor bei Häusern, die vererbt werden, weil die Eltern in ihren späten Jahren oft nicht mehr teuer renovieren wollen oder können

Bei Gebäuden, die nach dem 1.2.2002 erbaut wurden, geht der Gesetzgeber davon aus, dass  sie bereits auf dem gesetzlich vorgeschriebenen Standard sind. 

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Welche Sanierungspflichten gelten bei älteren Häusern (vor 2002)

Die wichtigsten Pflichten bei einem Eigentümerwechsel sind:

  • Dämmung der obersten Geschossdecke oder des Daches, wenn dies nicht bereits gedämmt ist (§ 47 GEG).
  • Austausch von Heizkesseln, die älter als 30 Jahre sind (§ 72 GEG). Dies betrifft z. B. Standard-Heizkessel, jedoch keine Niedertemperatur- oder Brennwertkessel.
  • Wärmeschutzmaßnahmen, wenn Bauteile saniert werden (z. B. Fassadensanierung).
  • Heizungs- und Warmwasser führende Rohre, sofern sie durch unbeheizte Räumen verlaufen, müssen gedämmt werden (§ 71 GEG). Welche Dämmstoff-Dicken bei welchen Rohren zum Einsatz kommen, erfahren Sie in Anlage 8 des § 71 GEG.

 

Durch diese Maßnahmen sollen die Energiekosten gesenkt, der Wert und Wohnkomfort der Immobilie gesteigert und ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden.

Empfehlung: Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr geerbtes Haus unter die Sanierungspflichten fällt, ziehen Sie einen Energieberater hinzu. Dieser überprüft die baulichen Gegebenheiten und berät Sie über notwendige Maßnahmen, Befreiungen und Fördermöglichkeiten.

Kosten und Fördermöglichkeiten

Die Kosten der Sanierungspflichten können je nach Zustand der Immobilie und den gewählten Materialien stark variieren. Hier sind grobe Richtwerte für die häufigsten Maßnahmen:

Dämmung der obersten Geschossdecke oder des Daches (§ 47 GEG)

  • Kosten: 20–50 €/m²
  • Beispiel: Bei 100 m² Dachfläche liegen die Kosten zwischen 2.000 und 5.000 €.

 

Austausch von Heizkesseln, die älter als 30 Jahre sind (§ 72 GEG)

  • Kosten: 6.000–12.000 € für moderne Brennwerttechnik oder Wärmepumpen
  • Beispiel: Ein Standard-Gasheizkessel kann ab 6.000 € ersetzt werden, während eine Wärmepumpe mit 12.000 € und mehr zu Buche schlägt, zuzüglich Einbaukosten.

 

Wärmeschutzmaßnahmen bei Bauteilsanierungen (z. B. Fassade)

  • Kosten: 100–250 €/m²
  • Beispiel: Eine 150 m² große Fassade zu dämmen, kostet zwischen 15.000 und 37.500 €.

 

Dämmung von Heizungs- und Warmwasserrohren (§ 71 GEG)

  • Kosten: 10–30 €/Meter
  • Beispiel: Bei 50 m ungedämmter Rohrlänge betragen die Kosten etwa 500 bis 1.500 €.

 

 

Glücklicherweise gibt es zahlreiche staatliche Förderprogramme und Fördermittel, um die Erben bei der Finanzierung der Sanierungsmaßnahmen zu unterstützen:

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

  • Förderbereich: Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite für Einzelmaßnahmen wie Dach- oder Fassadendämmung, Heizungsmodernisierung und Fensteraustausch.
  • Förderhöhe: Bis zu 20–40 % der förderfähigen Kosten, abhängig von der Maßnahme.
  • Antragsverfahren: Antragstellung vor Beginn der Maßnahme über ein Online-Portal. Hierbei kann Sie ein Energieberater gut unterstützen.

 

KfW-Förderkredite (Programm 261)

  • Förderbereich: Kredite für umfassende Sanierungen und energieeffiziente Einzelmaßnahmen.
  • Förderhöhe: Kreditbeträge bis zu 150.000 € pro Wohneinheit, teils mit Tilgungszuschüssen bis zu 25 %.
  • Antragsverfahren: Antrag über die Hausbank, inklusive Nachweis der Maßnahmen durch einen Energieberater.

 

BAFA-Förderung für Heizsysteme

  • Förderbereich: Austausch alter Heizungen, insbesondere zugunsten von erneuerbaren Energien wie Wärmepumpen oder Biomasseanlagen.
  • Förderhöhe: Zuschüsse bis zu 10.000 € für den Heizungstausch.
  • Antragsverfahren: Die Antragstellung erreichen Sie über das BAFA-Portal. In der Regel benötigen Sie einen Energieberatungsnachweis.

 

Praxis-Tipps zum  Antragsverfahren:

  1. Förderanträge müssen vor Beginn der Arbeiten gestellt werden.
  2. Die Unterstützung eines Energieberaters ist häufig Voraussetzung für eine Förderung und hilft, optimale Förderungen auszuschöpfen.
  3. Nachweise wie Kostenschätzungen, Energieausweise oder Sanierungskonzepte sind erforderlich.

 

 

Neben Förderprogrammen können energetische Sanierungen auch steuerlich geltend gemacht werden. Das Einkommensteuergesetz (§ 35c EStG) bietet die Möglichkeit, 20 % der Kosten für energetische Maßnahmen über drei Jahre von der Steuer abzusetzen:

  • Im ersten Jahr: 7 % der Kosten, maximal 14.000 €.
  • Im zweiten Jahr: weitere 7 %, maximal 14.000 €.
  • Im dritten Jahr: 6 %, maximal 12.000 €.

 

Praxis-Tipps zur steuerlichen Förderung:

  1.  Um diese Vorteile zu nutzen, müssen die Arbeiten von einem Fachbetrieb durchgeführt und ordnungsgemäß mit einer Bescheinigung dokumentiert werden. 
  2. Die steuerliche Förderung ist nicht mit staatlichen Zuschüssen kombinierbar – ein Vergleich der Vorteile lohnt sich!

 

Mit etwas Zeit, Beratung und gezielter Förderung lassen sich also die Kosten der Sanierungspflichten erheblich reduzieren, während Sie den Wert, Wohnkomfort und Emissionen Ihrer Immobilie nachhaltig steigern. 

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Entscheidungsleitfaden für den Eigentümerwechsel

Die Entscheidung, was mit einer geerbten Immobilie geschehen soll, ist komplex und oft emotional aufgeladen. Neben den finanziellen und baulichen Aspekten gibt es weitere wichtige Punkte, die in Ihre Überlegungen einfließen sollten. Der folgende Leitfaden hilft Ihnen, die richtigen Fragen zu stellen und die Relevanz der einzelnen Faktoren für Ihre persönliche Situation zu bewerten.

Gehen Sie die Fragen für die Optionen Verkauf, Vermietung oder Eigennutzung durch und summieren Sie jeweils die Punkte (je mehr Punkte desto besser).

 

Die Immobilie und Ihr Vermögensportfolio:

Fragen:

  1. Ergänzt die Immobilie Ihre langfristige Vermögensstrategie, z. B. durch Mieteinnahmen oder Wertsteigerung? 
  2. Diversifiziert die Immobilie Ihr Vermögen oder würde sie einen großen Teil davon ausmachen und entsprechende Risiken verursachen?
  3. Können Sie die laufenden Kosten und mögliche Investitionen tragen, ohne Ihre finanzielle Stabilität zu gefährden?
  4. Können Sie Ausnahmen oder Förderungen geltend machen?

Relevanz: Bewerten Sie, wie sehr Verkauf, Vermietung oder Eigennutzung zu Ihrer finanziellen Gesamtstrategie passen. (jeweils 1–5 Punkte)

 

Interessen hat die Erbengemeinschaft:

Fragen:

  1. Gibt es unterschiedliche Vorstellungen innerhalb der Erbengemeinschaft (z. B. Sanierung vs. Verkauf)?
  2. Besteht Einigkeit über eine Nutzung oder Teilung des Erbes? Welche familiären Werte und Vorstellungen gilt es zu beachten?

Relevanz:  Welcher Weg würde am ehesten Konsens in der Erbengemeinschaft finden: Verkauf, Vermietung oder Eigennutzung ? (jeweils 1–5 Punkte)

Praxis-Tipp: Wenn Konflikte drohen, kann ein Mediator helfen, eine Lösung zu finden, die allen gerecht wird.

 

Wert für die eigene Lebensqualität:

Fragen:

  • Welchen Wert hat es für Sie und Ihre Familie, selbst in der Immobilie zu leben?
  • Welche Vorteile bietet die Immobilie in Bezug auf Lage, Größe oder emotionale Bindung?

Relevanz: Welchen Wert haben Verkauf, Vermietung oder Eigennutzung auf Ihre gewünschte Lebensqualität? (jeweils 1–5 Punkte)

 

Aktuelle Markt- und Finanzsituation:

Fragen:

  • Ist die aktuelle Marktsituation günstiger für einen Verkauf, eine Vermietung oder Eigennutzung?
  • Sind die Sanierungskosten realistisch und durch Förderungen oder Steuererleichterungen tragbar?

Relevanz: Passen die Rahmenbedingungen am besten zu  Verkauf, Vermietung oder zur Eigennutzung? (jeweils 1–5 Punkte)

Praxis-Tipp: Holen Sie eine professionelle Immobilienbewertung und ggf Energieberatung dazu, um eine datenbasierte und professionelle Entscheidungsbasis zu schaffen.

 

Wichtigkeit der persönlichen Flexibilität:

Fragen:

  • Wie wichtig ist Flexibilität für Ihre Lebens- und Familienplanung ? 
  • Ist für Sie in Ordnung, sich durch die Renovierung und Bewohnung des Hauses längerfristig zu binden? Oder ist es Ihnen wichtig, flexibel und finanziell liquide zu bleiben, und z. B. durch den Verkauf der Immobilie?

Relevanz: Wie passen Verkauf, Vermietung oder Eigennutzung zu Ihrer Vorstellung von Flexibilität? (jeweils 1–5 Punkte)

 

Dieser Entscheidungsleitfaden kann Ihnen helfen, Klarheit über Ihre Prioritäten zu gewinnen und die für Sie und ggf. Ihre Erbengemeinschaft beste Lösung zu finden. Nutzen Sie Beratung durch Experten, um eine möglichst gute Basis an Fakten und Argumenten zu bekommen und die Lösung zu finden, die insgesamt am besten zu Ihrem Leben passt.

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Die häufigsten Fragen & Antworten zum Thema "Sanierungspflicht Erben Ausnahme " im Überblick

Was muss bei einer Immobilienerbschaft saniert werden?

Betroffen sind in der Regel nur  Ein- oder Zweifamilienhäuser, die vor 1979 erbaut wurden. Die Pflicht zur Sanierung besteht dann in der Regel für die Wärmedämmung, die Erneuerung von Heizsystemen, die Behebung von Baumängeln sowie Maßnahmen zur Beseitigung von Gesundheitsgefahren wie Schimmelbefall oder Asbest. Die genauen Anforderungen können je nach lokalem Baurecht und Zustand der Immobilie variieren. Bei wertvollen Immobilien lohnt es sich, einen Energieberater zu beauftragen.

Von der Sanierungspflicht können Erben unter bestimmten Umständen befreit sein, etwa wenn sie das Erbe ausschlagen oder wenn es sich um eine sogenannte Vor- und Nacherbschaft handelt, bei der der Vorerbe für die Dauer seiner Erbschaft von bestimmten Verpflichtungen befreit ist. Weiterhin können Erben mit geringem Einkommen oder wenn die Sanierungskosten den Wert der Immobilie übersteigen, unter bestimmten Voraussetzungen für eine Befreiung oder Ermäßigung der Sanierungspflicht in Frage kommen (Härtefallregelungen). Außerdem kann es Ausnahmen bei denkmalgeschützten Immobilien geben. Die genauen Regelungen können je nach Bundesland variieren.

Ja, ein geerbtes Haus kann grundsätzlich auch ohne Sanierung verkauft werden, allerdings kann dies den Verkaufspreis beeinflussen. Käufer bezahlen für eine unsanierte Immobilie in der Regel entsprechend weniger, da sie die Kosten und Mühen der Sanierung selbst tragen müssen. Machen Sie den energetischen Zustand des Hauses transparent, um spätere Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Beachten Sie auch, dass der Verkauf des unsanierten Hauses innerhalb von 2 Jahren nach Antritt Ihrer Erbschaft erfolgen muss, um Bußgelder zu vermeiden.

Wenn Sie ein altes Haus erben, sollten Sie zuerst den baulichen Zustand und mögliche Sanierungsbedürfnisse sorgfältig prüfen. Dazu gehören Untersuchungen auf Schadstoffe wie Asbest oder Schimmel sowie die Überprüfung der Substanz von Dach, Fassade, Heizung und Elektrik. Zudem ist es ratsam, sich über denkmalrechtliche Vorschriften zu informieren, falls das Gebäude unter Denkmalschutz steht, da dies die Sanierungsmöglichkeiten einschränken kann. Finanzielle Aspekte, insbesondere die Abschätzung der Sanierungskosten im Verhältnis zum Wert der Immobilie und mögliche Fördermittel, sollten ebenfalls betrachtet werden.

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Christoph Kruse

Christoph Kruse ist als Diplom-Ökonom und Unternehmer ausgewiesener Experte für alle wirtschaftlichen Fragen bei Erbschaften & Co.

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