Wie erstellen Sie Ihr Testament? Eine Anleitung, um den letzten Willen zu formulieren

Von: Axel Heinz, Experte für Nachlass und Digitalisierung

Stand: Juni 2024

Wer sich das erste Mal mit dem eigenen Testament beschäftigt, hat viele Fragen: 

  • Brauche ich überhaupt eins?
  • Was muss in einem Testament stehen?
  • Ist ein Testament nicht sehr teuer?
  • Wie beginne ich überhaupt?

 

Daher wird die Erstellung eines Testaments oft verschoben oder verdrängt. Dabei ist ein Testament für die meisten Lebenssituationen gar nicht so kompliziert, sobald man ein paar Zusammenhänge überblickt.

Kurz gesagt ist ein Testament der Verteilungsplan für Ihr Vermögen, der Ihren Ihren Wünschen und Ihrem Gerechtigkeitsempfinden entspricht. Sobald Sie als Erblasser die wesentlichen Vorschriften und Bestandteile kennen, ist es nicht mehr weit bios zum ersten Entwurf.

Wenn Sie diesen Ratgeber lesen, können Sie die wichtigsten Fragen für sich beantworten und kennen die wesentlichen Bausteine, aus denen 90% der Testamente bestehen. Wir stellen Ihnen auch die notwendigen Schritte in der richtigen Reihenfolge vor, so dass Sie jederzeit mit der Umsetzung starten können.

Um die Lesbarkeit zu erleichtern, werden hier Begriffe wie “Erblasser”, “Erbe”, “Notar” oder “Anwalt” in der männlichen Form verwendet. Bitte verstehen Sie diese Bezeichnungen als geschlechtsneutral. Wir meinen mit solchen Begriffen immer alle Menschen, unabhängig vom Geschlecht.

Der Status aller Daten und Informationen bezieht sich auf das oben angegebene Datum.

Sie wollen Ihren Nachlass einfach selbst regeln? Dann nutzen Sie den Testament-Generator und die Vorlagen von erbio.

Das Wichtigste für Sie zusammengefasst

  • Testamente sind nicht nur für vermögende Menschen sinnvoll. Es gibt auch andere wichtige Gründe: zum Beispiel wenn Sie Organisationen etwas zukommen lassen möchten oder einfach um Ihren Nachkommen Arbeit oder sogar Streit zu ersparen.
  • Testamente können von einzelnen Personen oder gemeinsam als Paar aufgesetzt werden. Sie können das Testament selber von Hand schreiben oder zum Notar gehen. Die jeweiligen Vor- und Nachteile erläutern wir Ihnen. Außerdem nennen wir Ihnen die Unterschiede zwischen Testament und Erbvertrag.
  • Testamente haben typische Bestandteile und einen klaren Aufbau. Wir stellen Ihnen beides vor. Außerdem listen wir die Formvorschriften auf, die ein handschriftliches Testament benötigt, um gültig zu sein.
  • Sie erfahren außerdem, was der Unterschied zwischen “erben” und “vermachen” ist, was mit der gesetzlichen Erbfolge gemeint ist und worum es bei Pflichtteilen geht.
  • Schließlich stellen wir Ihnen in sechs Punkten vor, wie Sie ganz einfach den ersten Schritt machen und schrittweise zu Ihrem Testament kommen, das den Ansprüchen des deutschen Erbrechts entspricht.

So einfach funktioniert erbio:.

Gesetzliche Erben prüfen
Erbfolge anpassen
Testament erhalten!

Wer braucht ein Testament?

Viele Menschen denken, dass sie kein Testament brauchen oder noch nicht der richtige Zeitpunkt dafür ist. Tatsächlich hat nur rund ein Drittel (37,3%) der Deutschen ab 46 Jahren hat ein Testament verfasst, ergab eine Studie des Deutschen Zentrums für Altersfragen.

Beim Testament denken die meisten zuerst daran, dass es sich nur bei einem gewissen Vermögen lohnt und ansonsten zu teuer und zeitaufwendig ist. Es gibt aber noch andere Situationen, weshalb es wichtig ist, den letzten Willen festzuhalten. Bedenken Sie, dass praktisch jeder Mensch nach dem Tod ein Erblasser wird und etwas mit dem Nachlass geschieht. Falls Sie sich in einer der folgenden Situationen wiedererkennen, ist ein Testament für Sie als Erblasser womöglich eine gute Entscheidung:

Sie sind unverheiratet und leben in einer festen Partnerschaft?

In diesem Fall würde Ihre Partnerin bzw., Ihr Partner komplett leer ausgehen, falls Sie es nicht in einem Testament anders regeln. Ihr Nachlass – also auch persönliche Gegenstände und digitale Daten – würde an Verwandten oder den Staat übergehen.

Sie möchten bestimmte Personen besonders bedenken?

Ohne Testament erben Ihre gesetzlichen Erben Ihr gesamtes Vermögen gemeinsam. Das bedeutet, dass jeder Erbe einen Prozentsatz an jedem Gegenstand und jeder Immobilie hat. Nur mit einem Testament oder Erbvertrag können Sie bestimmte Wertgegenstände und Erinnerungsstücke nach Ihrem Tod an ausgewählte Personen zukommen lassen. Dies ist insbesondere wichtig, wenn es in Ihrer Familiensituation nur einen Alleinerben gibt: dann würde diese Person alles erhalten, auch wenn Sie vielleicht einen Teil oder einen Gegenstand lieber einer zusätzlichen Person oder einer Organisation vermacht hätten.

Sie möchten Organisationen unterstützen, die Ihnen etwas bedeuten?

In einem Testament können Sie auch Sportvereine, Stiftungen, Kirchen, Parteien, karitative Einrichtungen etc. bedenken, oft sogar steuerfrei. Vielleicht möchten Sie Angehörigen gar nicht alles zukommen lassen, sondern mit einem Teil Ihres Nachlasses eine Organisation unterstützen.

Sie mögen geordnete Verhältnisse und möchten nicht, dass Chaos und Streit entsteht?

Ohne ein Testament greift die gesetzliche Erbfolge. Meistens kommt es dadurch dazu, dass mehrere Angehörige (Ehegatten, Kinder, Eltern, Geschwister …) zu Ihren Erben werden und eine Erbengemeinschaft bilden müssen. Die Interessen der Personen sind dabei immer sehr unterschiedlich: soll ein gemeinsam bewohntes Haus verkauft werden oder im Familienbesitz bleiben? Sollen Wertgegenstände verkauft oder als Erinnerungsstücke behalten werden? Die gesamte Erbengemeinschaft muss zu jeder Frage eine gemeinsame Lösung finden. Das endet oft im Streit. 

Und nicht zu vergessen:  auch eine vermeintlich kleine Erbmasse besteht aus mehreren Teilen und heutzutage auch aus digitalen Daten, Fotos und Dokumenten. Ihre Nachkommen müssen sich um alles kümmern. Je geordneter Sie Ihre Angelegenheiten hinterlassen, desto einfacher kommen Ihre Angehörigen in einer schwierigen Phase zurecht.

Ein Testament ergibt also nicht nur bei größeren Vermögen Sinn. Und ein eigenes Testament zu erstellen geht schneller und kostengünstiger als Sie vielleicht denken.

Welche Arten von Testamenten gibt es?

Zunächst können Sie unterscheiden zwischen dem Einzeltestament und dem gemeinschaftlichen Testament.

Ein Einzeltestament (auch bezeichnet als “eigenhändiges Testament”), ist ein Testament, das von einer einzelnen Person bzw. nur von Ihnen alleine erstellt wird, nur Ihren Willen ausdrückt, nur von Ihnen unterschrieben wird und nicht die Zustimmung einer anderen Person erfordert. 

Auch verheiratete Personen mit Kindern und Enkelkindern können Einzeltestamente verfassen. Mit einem Einzeltestament haben Sie eine größere individuelle Unabhängigkeit und eine hohe Flexibilität bei Änderungswünschen, als wenn Sie gemeinsam mit Ihrem Partner Ihre letzten Wünsche hinterlassen. 

Das Einzeltestament unterscheidet sich vom gemeinschaftlichen Testament bzw. Ehegattentestament (auch “Berliner Testament” genannt), welches von Ehepartnern oder Lebenspartnern gemeinsam verfasst und unterschrieben wird.

Über 60% der Testamente in Deutschland sind gemeinschaftliche Testamente. Die meisten entscheiden sich dafür, um den länger lebenden Partner besser abzusichern. Beim klassischen Berliner Testament funktioniert das so, dass sich die Ehepartner gegenseitig als Alleinerben einsetzen, sobald der erste verstirbt. Erst wenn beide gestorben sind, werden z.B. die Kinder die Schlusserben. Der Nachteil hierbei ist, dass es nach dem Tod des ersten Partners kaum noch Änderungsmöglichkeiten gibt und das damalige Testament womöglich nicht mehr zur aktuellen Situation passt – womöglich möchte der länger lebende Partner inzwischen eine andere Verteilung unter den Schlusserben? Auf unserer Ratgeberseite zum Berliner Testament erfahren Sie, wie Sie diese und andere Nachteile ausgleichen können.

Weiterhin ist zu unterscheiden zwischen einem Testament und einem Erbvertrag.

Insbesondere bei einem Einzeltestament entscheiden Sie alleine, was mit Ihrem Nachlass geschehen soll. Sie können es jederzeit ändern, widerrufen oder vernichten. Sie können es eigenhändig schreiben und müssen nicht zwingend zum Notar.

Der Erbvertrag ist eine vertragliche Einigung zwischen zwei oder mehreren Parteien, zum Beispiel zwischen Ihnen und Ihrem Lebenspartner. Alle Vertragsparteien müssen zustimmen und unterschreiben. Ein Erbvertrag ist viel verbindlicher als ein Testament und kann in der Regel nur mit Zustimmung aller Vertragsparteien geändert oder aufgehoben werden.Außerdem muss der Erbvertrag notariell beurkundet werden. Alle beteiligten Vertragspartner müssen beim Notar anwesend sein und unterschreiben. Erbverträge enthalten oft auch Verpflichtungen oder Gegenleistungen, zum Beispiel dass ein Sohn die Pflege der Mutter übernimmt und dafür eine besondere Gegenleistung erhält.

Unterschiede im Überblick

Merkmal Testament Erbvertrag
Art der Verfügung Einseitige Willenserklärung Vertragliche Vereinbarung
Änderbarkeit Jederzeit änderbar/widerrufbar Nur mit Zustimmung aller Vertragsparteien änderbar/widerrufbar
Formvorschriften Eigenhändig oder notariell Notariell beurkundet
Beteiligte Personen Keine Mitwirkung erforderlich Zustimmung aller Vertragsparteien erforderlich
Verbindlichkeit Weniger verbindlich Sehr verbindlich
Verpflichtungen Keine Gegenleistungen Kann Verpflichtungen/Gegenleistungen enthalten

 

Falls Sie zum Beispiel nicht verheiratet sind, jedoch einen gemeinsamen letzten Willen verfassen möchten, ist ein Erbvertrag beim Notar der richtige Weg.

Wieviel Erbverträge kosten, können Sie schnell mit dem Notarkostenrechner ausrechnen, der im erbio-Basis-Paket enthalten ist.

Nutzen Sie den erbio Testament-Generator sowie zahlreichen Vorlagen, um Ihren Nachlass jetzt einfach selbst zu regeln.

Was steht in einem Testament: Aufbau und Formvorschriften

In diesem Ratgeber-Artikel beziehen wir uns auf Einzeltestamente. Falls Sie sich speziell für das gemeinschaftliche Berliner Testament interessieren, finden Sie auf der entsprechenden Seite alle Besonderheiten dazu.

Der Aufbau eines jeden Einzeltestaments hängt natürlich von der individuellen Situation ab. Üblicherweise gibt es aber folgenden Grundaufbau::

  1. Titel: zum Beispiel “Mein letzter Wille” oder “Testament von Alfons Auerbach”
  2. Erblasser: Ihr Name, Geburtsdatum und -ort, Adresse
  3. Einsetzen der Erben und Ersatzerben
  4. ergänzende Klauseln, z.B. Vermächtnisse, Auflagen, Testamentsvollstreckung, Schiedsklauseln etc.
  5. Persönliche Unterschrift mit Ort und Datum

 

Aus viel mehr als den Punkten 1/2/3 und 5 muss ein einfaches Testament nicht bestehen. Nach der Einsetzung der Erben haben Sie die Möglichkeit, durch verschiedene Klauseln Ihre Wünsche genauer zu gestalten. 

  • Zum Beispiel können Sie Ihre Erben mit der Auflage versehen, sich um Ihre Grabpflege oder die Versorgung von Tieren zu kümmern. 
  • Eine Testamentsvollstreckerin kann über die Einhaltung wachen. 
  • Mit Vermächtnissen können Sie bestimmte Personen oder Organisationen begünstigen, die nicht Ihre Erben werden sollen, aber die Sie dennoch nicht leer ausgehen lassen möchten.

Durch diese und viele weitere Punkte führen Sie die Vorlagen von erbio Schritt für Schritt.

Welche Formvorschriften gilt es zu beachten?

Falls Sie Ihr Testament von einem Notar verfassen und beurkunden lassen, achtet er auf die korrekte Form. Falls Sie Ihr Testament selbst verfassen, achten Sie bitte insbesondere auf folgende Punkte, damit es dem Erbrecht entspricht:

  • Sie haben Ihr Testament handschriftlich, eigenhändig und leserlich geschrieben. Ein unterschriebener Ausdruck ist ungültig.
  • Sie sind beim Unterschreiben Ihres handschriftlichen Testaments volljährig. Falls Sie zwischen 16 und 18 Jahre alt sind, muss ein Notar Ihr Testament verfassen und beurkunden.
  • Sie sind bei der Erstellung und Unterschrift “testierfähig”, also voll in der Lage, den eigenen Willen auszudrücken und frei von Einflüssen Dritter.
  • Das Testament enthält keinerlei missverständliche Korrekturen oder Streichungen. Es muss klar deutlich werden, dass es sich nicht nur um einen Entwurf handelt. Das Schriftstück sollte einen offiziellen, ernsthaften Charakter haben und dadurch ausdrücken, dass Sie wirklich Ihr Testament erstellen wollten.
  • Benennen Sie mindestens eine Person als Erben, jeweils mit vollem Namen und Geburtsdatum bzw. so, dass die Person eindeutig identifiziert werden kann
  • Falls Ihr Testament mehr als eine Seite hat, nummerieren Sie alle Seiten, zB. 1 von 5, 2 von 5 usw.  und unterschreiben Sie jede einzelne Seite unten rechts.
  • Unterschreiben Sie Ihr Testament persönlich von Hand am Schluss des gesamten Textes bzw. unterhalb des Textes mit vollem Namen, Ort und aktuellem Datum.
  • Schreiben Sie Nachträge auch mit der eigenen Hand, fügen Sie sie am Schluss des Testaments ein und versehen Sie jeden Nachtrag mit vollem Namen, Ort und aktuellem Datum. Viele Experten empfehlen, auf Nachträge zu verzichten und statt dessen ein eindeutiges neues Testament zu schreiben und alle alten Versionen sofort zu vernichten.

 

Auch bei der Form des handschriftlichen Testaments unterstützen Sie die Vorlagen, Formulierungsbeispiele und Checklisten von erbio.

Wichtige Grundbegriffe: Erben, Vermächtnisse, Pflichtteile

Bevor Sie beginnen, Ihr Testament zu schreiben, möchten wir Sie noch mit ein paar Grundbegriffen vertraut machen.

Erben

Ihre “Erben” sind die Personen, die nach Ihrem Tod Ihr Vermögen und Ihre Schulden übernehmen. Diese Personen können durch ein Testament, einen Erbvertrag oder – falls kein Testament vorliegt – nach den gesetzlichen Erbregeln bestimmt oder “eingesetzt” werden. 

Falls es mehrere Erben gibt, bilden sie automatisch eine Erbengemeinschaft und müssen alle Entscheidungen zu Ihrem Nachlass gemeinsam treffen.

Ihre Erben sind Ihre Rechtsnachfolger und übernehmen also die rechtliche Verantwortung für den Nachlass. Dabei geht es nicht nur um das Vermögen, sondern auch um die Verantwortung für Schulden oder noch laufende Verträge, wie zum Beispiel Abonnements und bezahlpflichtige Apps und Online-Dienste.

Erben haben das Recht, das Erbe anzunehmen oder auszuschlagen. Wenn sie das Erbe ausschlagen, verzichten sie auf das gesamte Vermögen und die Schulden. Sie können die Erbschaft aber nur ganz annehmen oder ganz ausschlagen.

Erben unterliegen der Erbschaftssteuer, die sich nach dem Verwandtschaftsgrad, Freibeträgen und der Höhe des Erbanteils bemisst. Mit dem Erbschaftsteuerrechner von erbio können Sie die Erbschaftssteuern für Ihre Situation schnell ermitteln.

Übrigens: Ihre Erben sind auch für die Organisation Ihrer Bestattung verantwortlich und tragen dafür die Kosten. Allerdings sind die Erben nicht für die weitere Grabpflege verantwortlich und auch nicht für die laufenden Kosten. Sie können Ihre Wünsche für die Grabpflege aber im Testament festlegen, zum Beispiel durch Auflagen an die Erben. Außerdem können Sie in einer separaten Bestattungsverfügung sehr detailliert darstellen, wie Sie sich Bestattung und Grabpflege wünschen und auch wie alles finanziert werden soll. erbio bietet Ihnen Formulierungsbeispiele für Ihr Testament und auch eine vollständige ausfüllbare Vorlage für Ihre Bestattungsverfügung.

Vermächtnisse

Falls Sie bestimmten Personen etwas aus Ihrem Nachlass zukommen lassen möchten, diese Personen jedoch nicht unbedingt zu Erben machen möchten, lassen Sie ihnen Vermächtnisse zukommen.

Übliche Fehler bei der Erbeinsetzung im Testament sind Formulierungen wie “Ich vermache meiner Tochter mein ganzes Vermögen”. Streng genommen würde sie damit nicht zur Alleinerbin, sondern zur Vermächtnisnehmerin und es kommt zu Missverständnissen.

Vermächtnisse sind in der Regel feste Geldbeträge, Wertgegenstände und Erinnerungsstücke, die Sie ausgewählten Personen oder Organisationen (z.B. Kirchen, Vereinen etc.) zukommen lassen möchten. Ihre Erben haben die Verpflichtung, den Vermächtnisnehmern das jeweilige Vermächtnis auszuhändigen. Achten Sie darauf, dass Ihre Erben das jeweilige Vermächtnis auch erfüllen können. Falls Ihr Nachlass zum Beispiel im Wesentlichen aus einem Haus besteht, das noch von Ihrer Familie bewohnt wird, und Sie vermachen einem Verein einen hohen Geldbetrag, dann muss womöglich das Haus verkauft werden, um das Vermächtnis zu erfüllen.

Auch Vermächtnisse müssen versteuert werden und zwar genau so wie Erbschaften. Falls Sie durch ein Vermächtnis eine nicht- oder entfernt verwandte Person begünstigen möchten, fallen in der Regel höhere Steuern an als für nahe Verwandte. Gemeinnützige Organisationen sind hingegen oft von der Erbschaftssteuer befreit und erhalten das Vermächtnis ohne Abzüge.

Sie können auch den Erben Vermächtnisse zukommen lassen, zum Beispiel wenn Sie wünschen, dass Ihre Tochter ein bestimmtes Auto erhalten soll und Ihr Sohn eine bestimmte Uhr. Dabei können Sie wählen, ob 

  1. der Wert des Autos bzw. der Uhr auf die Erbschaft angerechnet werden soll – dann nennt sich dies Teilungsanordung
  2. oder ob der Wert nicht angerechnet werden soll – dann nenn sich dies Vorausvermächtnis

 

Ein Formulierungsbeispiel für eine Teilungsanordnung ist:

“Meine Tochter erhält im Wege der Teilungsanordnung und somit in Anrechnung auf ihren Erbteil meinen PKW Typ Passat Variant mit dem Kennzeichen BN TG 423 und mein Sohn erhält im Wege der Teilungsanordnung und somit in Anrechnung auf seinen Erbteil meine Uhr vom Typ Omega Seamaster mit blauem Ziffernblatt.”

Als Vorausvermächtnis würde dies zum Beispiel so aussehen:

“Meine Tochter erhält über ihren Erbteil hinaus im Wege des Vorausvermächtnisses, also ohne Anrechnung auf ihren Erbteil, meinen PKW Typ Passat Variant mit dem Kennzeichen BN TG 423 und mein Sohn erhält im Wege des Vorausvermächtnisses, also ohne Anrechnung auf seinen Erbteil, meine Uhr vom Typ Omega Seamaster mit blauem Ziffernblatt.”

Pflichtteile

Eigenen Kindern, Enkeln und Eltern sowie den Ehegatten stehen so genannte Pflichtteile aus Ihrem Nachlass zu. Das bedeutet, dass solche Personen auch etwas aus Ihrem Nachlass erhalten, falls Sie sie nicht als Erben oder Vermächtnisnehmer einsetzen.

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des Erbteils, den diese Person erhalten hätte, wäre Sie Erbe geworden. Beispiel: Sie hinterlassen einen Ehemann und zwei Kinder. Ohne Testament würde der Ehemann 50% Ihres Nachlasses erben und die Kinder je 25%. Falls Sie nun im Testament nur Ihren Ehemann als Alleinerben einsetzen, stehen jedem der Kinder 12,5% aus dem Nachlass zu. Ihr Ehemann muss also jeweils 12,5% des Nachlasses an die Kinder als Pflichtteile auszahlen, und zwar unverzüglich in bar!

Informieren Sie sich also darüber, ob es in Ihrer Familiensituation Pflichtteile gibt und in welcher Höhe. Es kann Ihre Erben in große finanzielle Bedrängnis bringen, falls sie die Pflichtteile nicht in bar bedienen können und womöglich eine bewohnte Immobilie verkaufen müssen.

Mit der Erbfolge-Analyse von erbio können Sie sofort ermitteln, wie Ihre gesetzliche Erbfolge aussieht und welche Pflichtteile es dabei gibt.

So einfach funktioniert erbio:.

Gesetzliche Erben prüfen
Erbfolge anpassen
Testament erhalten!

Wie gehen Sie vor, um ein Testament zu erstellen?

Bevor Sie Ihr erstes Testament selber verfassen – oder auch von einer Notarin oder einem Anwalt aufsetzen lassen – empfehlen wir Ihnen die folgenden Schritte. Dadurch verschaffen Sie sich Klarheit über Ihre Situation und Wünsche. Die Arbeit am Testament wird Ihnen dadurch leichter fallen und Sie werden Ihre Entscheidungen präziser treffenm und ausdrücken können.

1. Was wünschen Sie sich für Ihren Nachlass? 

Überlegen Sie sich in Ruhe, was Ihr Nachlass bewirken soll, zum Beispiel:

    • Möchten Sie zuerst den überlebenden Partner absichern?
    • Möchten Sie, dass Ihre Kinder gut versorgt sind?
    • Möchten Sie, dass es keinen Streit unter den Hinterbliebenen gibt?

 

Schreiben Sie in Ruhe auf, was Ihnen wichtig ist und bringen Sie Ihre Wünsche in die richtige Reihenfolge.

2. Ermitteln Sie Ihre gesetzliche Erbfolge

Strukturieren Sie anhand unserer Informationen Ihre Familiensituation und finden Sie heraus, wer Ihre Erben sind falls Sie kein Testament hinterlassen. Auch mit der Erbfolge-Analyse von erbio können Sie ermitteln, wer per Gesetz Ihre Erbinnen und Erben sind.

Falls Sie mit der gesetzlichen Erbfolge vollkommen einverstanden sind, brauchen Sie kein Testament. 

Die gesetzliche Erbfolge passt jedoch nur selten. Falls es mehr als einen Erben gibt, bilden diese eine Erbengemeinschaft und können nur gemeinsam entscheiden, wer was erhalten soll. Dies führt schnell zu Streit. Gelingt keine Einigung, muss beispielsweise die gemeinsam geerbte Immobilie, möglicherweise unter Wert, zwangsversteigert werden. 

Ohne ein Testament können Sie außerdem bestimmten Personen, die Sie zum Beispiel lange gepflegt haben, nichts aus Ihrem Nachlass zukommen lassen, da der gesamte Nachlass nach Ihrem Tod auf Ihre Erben übergeht und diese entscheiden, was damit geschieht.

Falls Sie mit der gesetzlichen Erbfolge nicht einverstanden sind, dann regeln Sie Ihren Nachlass mit einem Testament oder Erbvertrag oder durch Schenkungen vorab so, wie Sie es für sich wünschen.

3. Entscheiden Sie sich für die Art des Testaments: Einzeltestament oder gemeinschaftliches Testament

Falls Sie unverheiratet sind, kommt nur ein Einzeltestament für Sie in Frage. Falls Sie jedoch verheiratet sind oder in eingetragener Lebenspartnerschaft leben, können Sie auch ein gemeinschaftliches Testament verfassen.

Mehr Informationen zu Vor- und Nachteilen eines gemeinschaftlichen Testaments haben wir in unserem Ratgeber zum Berliner Testament für Sie zusammen gefasst – auch für wen es sich lohnt und für wen eher nicht.

Bevor Sie jedoch darüber nachdenken, wem Sie was vererben und vermachen, sollte klar sein, ob Sie dies alleine entscheiden oder von vornherein gemeinsam.

4. Erstellen Sie ein Vermögensverzeichnis

Ein gut strukturiertes Vermögensverzeichnis ist eine große Hilfe für Ihre Erben oder Ihren Testamentsvollstrecker. Sehr häufig haben Erbinnen und Erben viel Arbeit damit, den Nachlass Ihrer Eltern zu erfassen und nicht selten gehen dabei auch unbekannte Werte verloren. 

Mit einer klaren Auflistung Ihrer Vermögensgegenstände sichern Sie sich und Ihre Angehörigen davor ab. 

Schon beim Auflisten Ihres Vermögens haben Sie vielleicht Ideen, welche Verteilung Ihnen sinnvoll erscheint und welche Personen welche Gegenstände erhalten sollten. Vielleicht haben Ihre Angehörigen früher einmal besonderes Interesse an einem Gegenstand gezeigt. Oder sie erinnern sich daran, dass die Gegend Ihres Hauses nicht für allen Kindern gleichermaßen gut erreichbar ist. Machen Sie sich dazu im Verzeichnis schon Notizen, um im Testament nichts zu vergessen.

Und schließlich hilft ein Vermögensverzeichnis, die Pflichtteile immer im Blick zu behalten. Sie kennen diese aus Schritt 2. Falls Sie Angehörige mit entsprechenden Ansprüchen haben, die Sie aber nicht als Erben wünschen, können Sie im Vermögensverzeichnis schon Überlegungen anstellen, wie der Pflichtteil (in bar!) bedient werden kann, ohne die Erben in Schwierigkeiten zu bringen.

Auch für das Vermögensverzeichnis finden Sie bei erbio eine umfangreiche und sehr strukturierte Vorlage und viele Tipps.

5. Bestimmen Sie Erben und Vermächtnisnehmer

Ihre Erben sind Ihre juristischen Nachfolger und Sie benötigen mindestens einen. Grundsätzlich können Sie jede natürliche Person im Testament zum Erben einsetzen, auch mehrere Personen. Sie können auch Firmen, Vereine, Parteien oder Religionsgemeinschaften als Erben einsetzen, jedoch keine Tiere.

Überlegen Sie sich, wer Ihre Erben – oder Ihr Alleinerbe – sein sollen und damit zu Ihrem juristischen Nachfolger werden. Denken Sie auch über mögliche Ersatzerben nach, falls die Personen, die Sie als Erben einsetzen, das Erbe selber nicht antreten können oder wollen.

Falls Sie bestimmte Personen oder Organisationen nicht direkt als Erben wünschen, ihnen jedoch Geld oder Gegenständen zukommen lassen möchten, lassen Sie diesen in Ihrem Testament ein Vermächtnis zukommen. 

Außerdem können Sie Erben und Vermächtnisnehmer mit Auflagen “beschweren”, zum Beispiel dass die Erbschaft daran gebunden ist, Ihr Grab zu pflegen oder Ihr Haustier zu versorgen. Sollten dies sehr gewichtige Aufgaben sein, können im Testament Sie einen Testamentsvollstrecker einsetzen, der über die Einhaltung wacht.

Bei erbio finden Sie entsprechenden Bausteine und viele Informationen, um Erben, Ersatzerben und Vermächtnisnehmer einzusetzen und Auflagen zu ergänzen.

6. Planen Sie Verwahrung und Auffindbarkeit Ihres Testaments

Machen Sie sich Gedanken darüber, wie Ihr Testament sicher, aber dennoch für Ihre Erben oder den Testamentsvollstrecker später leicht auffindbar verwahrt werden kann.

Sie haben verschiedene Möglichkeiten, die wir hier nur kurz auflisten. Weiter unten in den FAQ finden Sie zu jedem Punkt konkrete Tipps.

  • zu Hause, z.B. in Ihrem Vorsorgeordner oder verschlossen im Schreibtisch etc.
  • in eminem verschlossenen oder versiegeltem Briefumschlag, den Sie einer Vertrauensperson übergeben.
  • in einem Bankschließfach
  • sie hinterlegen es beim Nachlassgericht (Kosten: 93€)
  • Sie lassen Ihr Testament notariell beurkunden. In diesem Fall kümmert sich das Notariat auch um die Hinterlegung beim Nachlassgericht.

 

Spätestens jetzt sollten Sie entscheiden, ob Sie Ihr Testament selbst erstellen und auch die Verwahrung organisieren, oder ob Sie zu einem Anwalt oder Notar gehen. Die Entscheidung hängt sehr von Ihrer Situation und Ihren Wünschen ab. Zur Orientierung möchten wir Ihnen folgende Hinweise geben:

  • Falls das Vermögen und die Familiensituation nicht sehr komplex sind, ist nicht unbedingt die professionelle Hilfe eines Anwalts oder Notars nötig. Sie können mit Hilfe von Online-Ratgebern wie erbio auch alleine ein Testament aufsetzen und die essentiellen Punkte regeln.
  • Falls Ihre Situation deutlich komplexer ist, zum Beispiel bei Vermögen im Ausland, nicht börsengehandelten Beteiligungen oder bei Patchworkfamilien, empfehlen wir Ihnen professionelle Beratung durch einen Anwalt oder Notar.
  • Zwingend zum Notar müssen Sie, wenn Sie einen Erbvertrag erstellen, zum Beispiel um den nicht verheirateten Lebenspartner abzusichern.

 

Die Notarkosten können Sie übrigens mit dem Notarkostenrechner von erbio sofort selbst ermitteln.

Sobald Sie sich anhand der 6 Punkte vorbereitet haben, können Sie anfangen, ihr Testament zu erstellen – entweder mit anwaltlicher oder notarieller Unterstützung, oder selbst mit den Werkzeugen von erbio.

Testament aufsetzen und Erbe regeln – ohne Notartermin? Ganz einfach mit dem erbio Testament-Generator und zahlreichen Vorlagen.

Die häufigsten Fragen & Antworten zum Thema "Testament erstellen" im Überblick

Wie kann ich jemanden enterben?

Der einfachste Weg, jemanden zu enterben, ist diese Person nicht im Testament als Erben zu benennen. Um noch sicherer zu gehen und Missverständnisse auszuschließen, können Sie auch klar im Testament formulieren, dass jemand und sogar seine Nachkommen nicht erben sollen, zum Beispiel so:

“Ich enterbe hiermit meine Tochter Bettina Bürstadt, geboren am 10.3.1982. Sie soll aus meinem nachlass möglichst nichts erhalten. Der Ausschluss von der Erbfolge erstreckt sich auch auf ihre Abkömmlinge.”

Falls die enterbte Person der Ehegatte, Kinder, Enkelkinder oder Eltern sind, können ihnen Pflichtteile zustehen. Diese können Sie solchen Personen kaum entziehen, da das deutsche Erbrecht nahe Angehörige besonders schützt. Falls Sie zum Beispiel einem Kind den Pflichtteil entziehen möchten, müssen sie schwerwiegende und nachgewiesene gründe im Testament benennen, zum Beispiel die Verurteilung wegen einer Straftat oder nachgewiesenes, schweres Suchtverhalten. Und auch solche Gründe können wirksam angefochten werden.

Ein weiterer Weg, den Pflichtteil zu senken, ist dass Sie die gesamte Erbmasse frühzeitig verkleinern, zum Beispiel indem Sie größere Vermögensteile schon zu Lebzeiten verschenken. Hierbei müssen jedoch mindestens zehn Jahre vergangen sein, bis Pflichtteilsansprüche auf solche Geschenke verjährt sind.

Falls kein Testament vorhanden ist, greift die gesetzliche Erbfolge. Die gesetzliche Erbfolge richtet sich nach der Nähe der Verwandtschaft und begünstigt auch die Ehegatten stark. Am besten lesen Sie sich dazu unseren entsprechenden Ratgeber-Beitrag zur gesetzlichen Erbfolge durch und schauen sich das Schaubild an.

Die gesetzliche Erbfolge ist meistens keine gute Lösung, selbst für einen vermeintlich kleinen Nachlass. Schon ein einfaches Testament kann es Angehörigen und Freunden enorm erleichtern, Ihren Nachlass anzutreten und Ihre Wünsche zu berücksichtigen.

Ein Einzeltestament können Sie jederzeit ändern, widerrufen oder vernichten. Falls sie es zu Hause aufbewahren, haben sie jegliche Freiheit und Flexibilität. Falls Sie es beim Nachlassgericht hinterlegt haben, müssen Sie das Gericht um Rückgabe bitten.

Bei gemeinschaftlichen Testamente ist es umständlicher. 

Vor dem Tod des ersten Partners können beide Ehepartner das gemeinschaftliche Testament jederzeit gemeinsam ändern oder widerrufen. Das bedeutet, sie müssen sich einigen und gemeinsam ein neues Testament verfassen oder das alte widerrufen oder vernichten. 

Jeder Partner kann das Berliner Testament auch alleine widerrufen, solange der andere Partner noch lebt. Dafür muss der Widerruf dem anderen Partner offiziell zugestellt werden bzw. durch notarielle Erklärung.

Falls die lebenden Ehegatten die Scheidung einreichen, erlischt das gemeinsame Testament.

Nach dem Tod eines Partners kann der überlebende Partner das Berliner Testament nicht mehr ändern oder auflösen. Man kann im Berliner Testament jedoch spezielle Klauseln (Öffnungsklauseln) einfügen, die es dem überlebenden Partner erlauben, bestimmte Teile des Testaments zu ändern.

Wichtig ist hierbei, dass das Testament von den Erben gefunden wird, aber auch, dass es sicher vor unbefugten Blicken, Verlust oder Zerstörung ist.

Viele bewahren das Testament zu Hause, zum Beispiel im Vorsorgeordner, im verschlossen Schreibtisch, im Schrank oder Tresor auf. So sind Änderungen schnell gemacht und alte Versionen können Sie sofort vernichten. Das Testament kann jedoch durch Brand oder Wasserschaden vernichtet werden oder so gut versteckt sein, dass Ihre Erben es nie finden.

Eine andere Möglichkeit ist, das Testament in einen verschlossenen Briefumschlag zu legen und derjenigen Person zur Aufbewahrung übergeben, die Sie am meisten bedacht haben. Diese Person hat ein großes Interesse daran, dass Ihr Testament später auch erfüllt wird.

Eine gängige Methode ist das Bankschließfach. Aber Achtung: damit Ihre Erben das Bankschließfach öffnen können, benötigen Sie einen Erbschein und dafür wiederum das Testament. Daher ist es ratsam, einer Vertrauensperson eine Vollmacht für das Bankschließfach für den Todesfall auszustellen. Dies könnte zum Beispiel die Person sein, die Sie im Testament besonders begünstigen. Im selben Bankschließfach können Sie auch Verzeichnisse zu Ihrem Vermögen oder Zugangsdaten zu Digitaldinsten aufbewahren. 

Ein besonders empfehlenswerter Weg ist, das Testament beim Amtsgericht (genauer: beim Nachlassgericht im Amtsgericht) zu hinterlegen. Das kostet aktuell 93€. Auf diese Weise wird es automatisch im Zentralen Testamentsregister hinterlegt. So ist es immer auffindbar und sicher. Als Beleg erhalten Sie einen Hinterlegungsschein. Und bei Änderungswünschen können Sie das Gericht jederzeit um Rückgabe bitten.

Welches Amtsgericht für Sie zuständig ist, können Sie hier ermitteln: https://gerichtsstand.net/  

So gehen Sie vor: Sie müssen vorab beim Amts­gericht einen Antrag auf Hinterlegung stellen. Das Antrags­formular gibt es oft auf der Internetseite des Gerichts. Sie können den Antrag aber auch im Gericht ausfüllen.

Rufen Sie beim Amts­gericht an und fragen Sie, ob Sie einen Termin benötigen. Nehmen Sie zum Termin Folgendes mit:

  • Ihr handschriftliches, unterschriebenes Testament
  • Ihren Personal­ausweis
  • Ihre Geburts­urkunde
  • 93€ (Die Verwahrungsgebühr beim Amtsgericht kostet einmalig 75€. Die Erfassung im Testamentsregister kostet weitere 18€.)

Im Gericht erhalten Sie für Ihr Testament einen Hinterlegungsschein. 

Nach Ihrem Tod informiert das Register das Amtsgericht und das wiederum Ihre Erben. 

Falls Sie Ihr Testament beim Nachlassgericht hinterlegt haben, ist der übliche Ablauf so:

  1. Nach Ihrem Tod müssen Ihre Angehörigen oder der Bestatter das Nachlassgericht informieren. Dies erfolgt normalerweise durch die Vorlage einer Sterbeurkunde.
  2. Das Nachlassgericht öffnet das hinterlegte Testament und prüft es formell.
  3. Das Nachlassgericht informiert alle im Testament genannten Erben und Vermächtnisnehmer über den Inhalt des Testaments schriftlich.
  4. Die Erben können dann den Erbschein beim Nachlassgericht beantragen. Der Erbschein weist aus, wer die rechtmäßigen Erben sind und ihnen erlaubt, auf das geerbte Vermögen zuzugreifen. Am besten beantragen Sie den Erbschein gleich in mehrfacher Ausfertigung, z.B. 5 mal.

Schließlich können Sie Ihr Testament auch von einem Notar erstellen lassen. Der Notar sorgt auch für die Hinterlegung beim Amtsgericht und die Registrierung im Testamentsregister und informiert die Erben. Ihre Erben benötigen auch keinen Erbschein, falls Ihr Testament notariell beurkundet wurde  – dann gilt diese Urkunde als entsprechender Nachweis anstelle des Erbscheins.

Mit dem digitalen nachlass sind zum einen die Rechtsbeziehungen gemeint, die Sie mit Anbietern von Online-Diensten haben, also zum Beispiel ebay, Digital-Abos oder bezahlte Apps. Darunter fallen aber auch digitale Dokumente wie Fotos und Scans.

Sich um den digitalen Nachlass zu kümmern ist wichtig, da viele Aspekte Ihres Nachlasses heutzutage mit der E-Mail-Adresse oder dem Smartphone zu tun haben. Falls Ihre Erben darauf nicht zugreifen können, macht es die Nachlassverwaltung deutlich komplizierter und teurer. 

Da Ihre Erben auch die Rechtsnachfolger für online geschlossene Verträge sind, ergibt es Sinn, dass sie erfahren, welche digitalen Dienste und Verträge es überhaupt gibt und möglichst unkompliziert an die Zugangsdaten gelangen

Solche Zugangsdaten möchten Sie jedoch nicht schon zu Lebzeiten mit möglichen Erben teilen und ihnen damit zum Beispiel Zugriff auf private E-Mails geben.

Wichtig sind an dieser Stelle zwei Aspekte: die vollständige Auflistung der Dienste und Zugangsdaten und die sichere, jedoch für Erben erreichbare Ablage zum Beispiel in einem Bankschließfach mit Vollmacht für den Todesfall.  

erbio bietet Ihnen verschiedene Lösungsmöglichkeiten an, Ihren digitalen Nachlass zu erfassen und sicher abzulegen.

So einfach funktioniert erbio:.

Gesetzliche Erben prüfen
Erbfolge anpassen
Testament erhalten!

Möchten Sie mehr erfahren? Lesen Sie hier weiter:

erbio Experte & Autor dieser Seite

Axel Heinz

Axel Heinz ist Diplom-Verwaltungswissenschaftler, Unternehmer und seit vielen Jahren ausgewiesener Experte für Testamente, Nachlass und Vorsorge. Aus eigener Erfahrung weiß er um die enorme Bedeutung, wichtige Angelegenheiten zuverlässig und rechtssicher zu regeln. Für erbio behält er daher Tipps und Tricks sowie alle aktuellen Entwicklungen zur Nachlassregelung im Blick und fasst diese in einfach verständlicher, übersichtlicher Form zusammen.

Alle Beiträge von Axel Heinz