In diesem Bereich unterstützen wir Sie dabei, Ihr Testament nach Ihren Vorstellungen selbst zu schreiben.
Wir empfehlen ihnen folgende Schritte:
erbio ist keine Rechtsberatung, in der Sie Lösungen für Ihren individuellen Fall erhalten.
erbio bietet Ihnen viele Hintergrundinformationen, Beispiele und nützliche Werkzeuge, so dass Sie in der Lage sein werden, Ihre Situation genau zu verstehen und den Nachlass selbst zu regeln.
Falls sehr komplexe Situationen vorliegen, empfiehlt erbio Ihnen, professionelle Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen.
Was passiert mit Ihrem Nachlass, falls Sie ihn nicht testamentarisch regeln? Wer sind dann Ihre Erbinnen und Erben? Und wieviel würde jeder erhalten?
Beantworten Sie datengeschützt ein paar einfache Fragen zu Ihrer Familiensituation und wir analysieren für Sie.
Erbberechtigt sind Ihre Verwandten und – falls vorhanden – Ihr Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner.
Falls Sie verheiratet sind und miteinander nichts anderes vereinbart haben, gehört Ihr Ehepartner immer zu Ihren Erben.
Hinzu können noch Ihre Verwandten kommen, und zwar in der Reihenfolge der so genannten Ordnungen.
Zuerst kommen Verwandte aus der 1. Ordnung (Kinder, Enkel, Urenkel) an die Reihe. Zuerst würden (ggf. neben dem Ehepartner) Ihre Kinder zu Erben werden. Falls eines Ihrer Kinder nicht mehr lebt, nehmen ggf. dessen Abkömmlinge, also Ihre Enkel und Urenkel den Platz ein. Solange es in der ersten Ordnung mindestens eine Person gibt, sind alle Personen weiterer Ordnungen vom Erbe ausgeschlossen.
Nur falls in der 1. Ordnung niemand vorhanden ist, kämen Ihre Eltern an die Reihe. Falls Ihr Vater, Ihre Mutter oder beide verstorben sind, nehmen Ihre Geschwister den Platz ein. Falls Geschwisterteile verstorben ist, rücken ggf. deren Abkömmlinge, also Ihre Nichten und Neffen, nach.
Nur falls niemand in der 1. und 2. Ordnung mehr lebt, kämen Ihre Großeltern (3. Ordnung), Tanken, Onkel usw. an die Reihe.
Unser Werkzeug „Erbfolge-Analyse” bildet diesen Prozess für Sie nach.
Mit diesem Vermögensverzeichnis erstellen Sie einen strukturierten Überblick über alle Vermögensgegenstände und -werte, die zu Ihrem Nachlass gehören.
Dadurch wird es Ihnen leichter fallen, Ihr Vermögen bzw. Ihren Nachlass so aufzuteilen, wie Sie es wünschen. Außerdem wird dieses Verzeichnis Ihren Angehörigen eine große Hilfe sein, all Ihre Vermögensgegenstände zu erfassen und entlang Ihrer Wünsche damit umzugehen.
Kurz gesagt ist Ihr Testament der Verteilungsplan für Ihren Nachlass, der Ihren Ihren Wünschen und Ihrem Gerechtigkeitsempfinden entspricht.
Bei erbio finden Sie die wesentlichen Bausteine und Formulierungsbeispiele, mit denen Sie die Details Ihres Nachlass-Verteilungsplans ausgestalten können. Ein “Einzeltestament” (auch bezeichnet als “eigenhändiges Testament”), ist ein Testament, das von einer einzelnen Person bzw. nur von Ihnen alleine erstellt wird, nur Ihren Willen ausdrückt, nur von Ihnen unterschrieben wird und nicht die Zustimmung einer anderen Person erfordert.
Das Einzeltestament unterscheidet sich vom gemeinschaftlichen Testament bzw. Ehegattentestament (auch Berliner Testament genannt), welches von Ehepartnern oder Lebenspartnern gemeinsam verfasst und unterschrieben wird.
Zum Berliner Testament können Sie im entsprechenden Bereich bei erbio mehr erfahren.
Kurz gesagt ist Ihr Testament der Verteilungsplan für Ihren Nachlass, der Ihren Wünschen entspricht. Bei verheirateten und eingetragenen Lebenspartnern sind die wichtigsten Wünsche sehr häufig, den überlebenden Ehepartner abzusichern und das Vermögen für die Familie zusammenzuhalten.
Bei erbio finden Sie die wesentlichen Bausteine und Formulierungsbeispiele, mit denen Sie die Details Ihres Nachlass-Verteilungsplans nach Ihren Wünschen ausgestalten können.
Das Berliner Testament (auch bezeichnet als Ehegattentestament) ist eine Form des Testaments, das zwei Personen gemeinsam erstellen, den Willen beider ausdrückt und beide unterschreiben. Dabei müssen die beiden Personen verheiratet sein oder in eingetragener Lebenspartnerschaft leben. Nur dann ist das Berliner Testament wirksam.
Das Berliner Testament unterscheidet sich vom Einzeltestament, welches nur den Willen einer eine Person ausdrückt und nur von dieser Person aufgesetzt und unterschrieben wird.
Digitale Dienste, Apps, Software und Online-Services spielen inzwischen in vielen Lebensbereichen eine Rolle. Dies können harmlose Informationsdienste zu Reisen oder Ernährung sein. Es kann aber auch um sensible Daten gehen, wie private Korrespondenz per E-Mail und Chats in sozialen Medien, kostspielige Abos (auch: Bahn Card) und Zugang zu Bezahldiensten wie Paypal. All dies gehört zu Ihrem digitalen Nachlass.
Den digitalen Nachlasse zu regeln ist wichtig, um sicherzustellen, dass Ihre persönlichen und oft sensiblen Informationen auch nach Ihrem Tod richtig behandelt werden.
Hinterlassen Sie Ihre Wünsche und Vorstellungen, um nach Ihren Wünschen versorgt und behandelt zu werden, falls Sie es einmal nicht mehr können.
Nehmen Sie sich für jeden Bereich etwas Zeit. Dabei können Sie vorgehen, wie Sie mögen. Unsere vorgeschlagene Reihenfolge ist nicht verbindlich, sondern nur eine Empfehlung.
Sie können Ihre Dokumente später jederzeit widerrufen und ändern.
erbio ist keine Rechtsberatung, in der Sie Lösungen für Ihren individuellen Fall erhalten. erbio bietet Ihnen viele Hintergrundinformationen, Beispiele und nützliche Werkzeuge, so dass Sie in der Lage sein werden, Ihre Situation genau zu verstehen und den Nachlass selbst zu regeln.
Falls sehr komplexe Situationen vorliegen, empfiehlt erbio Ihnen, professionelle Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen.
Eine Vorsorgevollmacht ist ein Instrument, das Ihnen erlaubt, eine oder mehrere Vertrauenspersonen zu bevollmächtigen, die im Falle Ihrer eigenen Handlungs- unfähigkeit – durch Krankheit, Unfall oder Alter – in Ihrem Namen Entscheidungen treffen können.
Ehegatten haben ohne Vorsorgevollmacht nicht das Recht, einander zu vertreten. Nur in akuten medizinischen Situationen darf seit dem 1.1.2023 der Ehegatte über Gesundheitsangelegenheiten des anderen ohne Vorsorgevollmacht entscheiden, jedoch nur für sechs Monate. Bis auf so genannte “Geschäfte zur Deckung des Lebensbedarfes” darf der Ehegatte ohne Vorsorgevollmacht erst rechtswirksam entscheiden, sobald er vom Betreuungsgericht als ehrenamtlicher Betreuer eingesetzt wurde.
Die Vorsorgevollmacht deckt verschiedene Bereiche ab, zu denen unter anderem Entscheidungen über Ihre ärztliche Versorgung und Pflege, die Vertretung vor Behörden, die Vermögensverwaltung, Entscheidungen bezüglich Ihres Wohnsitzes oder auch über Ihre Post und E-Mails gehören.
Eine Betreuungsverfügung ist ein rechtliches Dokument, in dem Sie für den Fall Ihrer eigenen Entscheidungsunfähigkeit (z.B. durch Krankheit oder Unfall) eine oder mehrere Personen benennen, die als gesetzliche Betreuer vom Betreuungsgericht bestellt werden sollten.
Falls keine ausreichende Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung vorliegt und Sie nicht mehr entscheiden können, würde das Betreuungsgericht eine Person einsetzen, die möglicherweise nicht Ihren Wünschen entspricht. Diese Person kann dann wichtige Entscheidungen für Sie treffen.
In einer Betreuungsverfügung können Sie also festlegen, wen Sie sich als Betreuer wünschen, falls es notwendig werden sollte.
Eine Patientenverfügung ist ein schriftliches Dokument, in dem Sie an gesunden Tagen festlegen, welche medizinischen Behandlungen Sie in Situationen erhalten möchten oder ablehnen, in denen Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, Ihren Willen zu äußern. Dies kann beispielsweise in Folge einer schweren Krankheit, eines Unfalls oder aufgrund von Bewusstlosigkeit der Fall sein. Die Patientenverfügung dient dazu, Ihren Willen bezüglich lebenserhaltender Maßnahmen, Schmerztherapie, künstlicher Ernährung und Beatmung sowie anderer medizinischer Eingriffe festzulegen.
Die Ärzte müssen sich dann an Ihren Willen halten. Selbst wenn Ärzte der Überzeugung sind, bei Ihnen lebensverlängernde medizinische Maßnahmen anzuwenden, müssen sie diese unterlassen, falls Sie es in Ihrer Patientenverfügung so erklärt haben.
Die Bestattungsverfügung ist das Dokument, in dem Sie festlegen, wie Ihre Bestattung nach Ihrem Tod durchgeführt werden soll. In dieser Verfügung können Sie detailliert angeben, ob Sie beispielsweise eine Erdbestattung, Feuerbestattung oder eine andere Art der Bestattung wünschen. Sie können auch bestimmen, wo die Beisetzung stattfinden soll, ob eine bestimmte Zeremonie durchgeführt werden soll, ob es Grabpflege geben soll und wer dafür verantwortlich ist, Ihre Wünsche umzusetzen.
In unserem stetig wachsenden Ratgeberbereich haben Sie die Möglichkeit, sich umfassend und genau über alle bei erbio behandelten Themen zu informieren.
Hier finden Sie eine reduzierte Übersicht sämtlicher Dokumente und Vorlagen. Für eine vollständige Darstellung und weitere Erklärungen rufen Sie bitte diese Seite an einem PC / Laptop mit größerem Bildschirm auf.
Das Online-Portal erbio bietet ein umfangreiches Komplett-Set zur selbständigen Nachlassregelung. Es besteht aus Mustertestamenten, Vollmachten und Verfügungen für Vorsorge und Bestattung und ist darauf ausgerichtet, Nutzern eine vollständige und rechtssichere Gestaltung ihres Nachlasses zu ermöglichen.
Alle Materialien sind für eine intuitive Handhabung konzipiert und stehen für den sofortigen Download zur Verfügung. Anschließend können erbio Nutzer ihre Dokumente am PC ausfüllen, ausdrucken und direkt vorsorgen – 100% datensicher, ganz ohne Notar-Termin und Schritt für Schritt von zu Hause aus.
Hinweis: erbio ist und bietet keine Rechtsberatung, in der Nutzer Lösungen für ihren individuellen Fall erhalten. erbio bietet viele Hintergrundinformationen, Beispiele und nützliche Werkzeuge, so dass Nutzer in der Lage sein werden, ihre Situation genau zu verstehen und den Nachlass selbst zu regeln. Falls sehr komplexe Situationen vorliegen, empfiehlt erbio den Nutzern, professionelle Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen.
© 2024 erbio - eine Marke der DGNV Deutsche Gesellschaft für Nachlass und Vorsorge mbH, Berlin